Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt UBA, so Alexander Schoch, sieht bei Lüftungsmaßnahmen, in ihrer aktuellen Bewertung vom 17. November 2020 zum Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie folgende Abstufungen der Prioritäten:
1. Regelmäßiges intensives Lüften über Fenster auf Grundlage der IRK-Empfehlungen vom 12.8.2020 sowie der UBA-Handreichung vom 15.10.2020 oder durch Einsatz von zentral oder etagenweise eingebauten Lüftungsanlagen.
2. Wenn das Lüften über Fenster nur eingeschränkt möglich ist, soll der Einbau einfacher Zu-/und Abluftanlagen geprüft werden. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft zur Verbesserung der Raumluftqualität beitragen.
3. Wenn die Maßnahmen unter (1) und (2) nicht realisierbar sind, kann der Einsatz von mobilen Luftreinigern erwogen werden. Diese sollen das Lüften jedoch nicht ersetzen, sondern nur flankieren. Gelüftet werden muss in jedem Fall, selbst wenn in solchen Fällen auch nur eingeschränkt möglich. Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage zum Einsatz kommt, sind für den Unterricht nicht geeignet.
Daher, so Alexander Schoch, ist der Einbau von mobilen Innenraumfiltern in Schulräumen nur die drittbeste Lösung. Er setzt sich jedoch dafür ein, dass in Schulen wo Schulräume nur schlecht oder ungenügend gelüftet werden können die Schulen beraten werden, wie eine optimale Belüftung dieser Räumlichkeiten aussehen könnte und dass das Land die Schulträger bei der Finanzierung der Beratung und Beschaffung mobilen Innenraumfiltern unterstützt.
Für den Landtagsabgeordneten ist klar, dass nichts unversucht bleiben darf, die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu verringern. Es gehe um die Gesundheit unserer Kinder und um die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer. Zu den wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen, zähle eine möglichst hohe Frischluftzufuhr, so Alexander Schoch. Sie könne am besten durch ordentliches Lüften erreicht werden, was durch das IRK nochmals bestätigt wurde. Technische Möglichkeiten wie mobile Luftreiniger, die Viren aus der Luft filtern, können ergänzend, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, zum Einsatz kommen. Also dort, wo keine konstant gute Durchlüftung sichergestellt werden kann.
Innenraumfilter können neben Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Maske und Lüften ein wirkungsvoller Baustein in einem Gesamtkonzept zur Risikominderung darstellen und eine Partikelkonzentration im Innenraum auf einem niedrigeren Niveau halten. Insbesondere in Zeiten, in denen Räume schlecht belüftet werden können.
Schoch schlägt deshalb vor, die Schulbauförderrichtlinie zügig anzupassen, um die kommunalen Schulträger bei der Beratung und Beschaffung von Filtergeräten finanziell zu unterstützen. Einen Brief mit der entsprechenden Forderung hat die Grüne Fraktion laut Alexander Schoch bereits an Kultus- und Finanzministerin gesandt. Schoch weist zudem auf weitere Fördertöpfe hin, die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen. „Wir sind aufgeschlossen, alle Spielräume zu nutzen.“ Der Abgeordnete appelliert an die Kommunen:
„Es ist unser gemeinsames Interesse, unsere Schulen so lange wie möglich offen zu halten. Dafür sollten wir alle Möglichkeiten nutzen.“
(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 18.11.2020)
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18. Nov 2020 - 13:05 Uhr"Luftreiniger können Lüftung und Lüftungsanlagen nicht ersetzen" - Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch weist darauf hin, dass Luftfilter in Klassenräumen nur drittbeste Lösung sind
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