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Breisgau-Hochschwarzwald - Breisgau-Hochschwarzwald

22. Jan 2021 - 14:58 Uhr

Grünen-Landtagsabgeordnete Mielich freut sich über Startschuss für 33 Projekte im Breisgau - Knapp 2,6 Millionen Euro für die Stärkung Ländlicher Räume

Bärbl Mielich
Bärbl Mielich

13 Kommunen zwischen Kandern und Kaiserstuhl erhalten insgesamt 2.599.225 Euro für die Umsetzung von Projekten zur strukturellen Entwicklung. Sie hatten sich im Rahmen des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Förderung beworben. Dabei handelt es sich um Projekte zum Wohnen und Innenentwicklung, sowie zu Arbeiten und zur Grundversorgung.

„Starke Ländliche Räume liegen uns Grünen am Herzen. Wir wissen, dass unsere ländlichen Regionen vor Herausforderungen stehen“, erklärt Bärbl Mielich, Grüne Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Breisgau. Deshalb hat die grün-geführte Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um 10 Millionen Euro aufgestockt - von 90 auf nunmehr 100,20 Millionen Euro. Es ist die bislang höchste Gesamtfördersumme des Programms.

Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf Wohnen und Bauen: Mit etwas mehr als der Hälfte der Summe unterstützt das Land Innenentwicklung und Wohnraum. Dies schlägt sich auch in der Förderung vor Ort nieder: 23 regionale Projekte erhalten Förderung in diesem Bereich. Weitere Schwerpunkte sind Unternehmensentwicklung und Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.

Eine starke Infrastruktur vor Ort ist ein zentraler Standortfaktor für die Gemeinden. Bärbl Mielich: „Wir wollen, dass unsere Ortskerne lebendig und lebenswert bleiben. Dazu gehören lebendige Quartiere, wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten.“

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. Insgesamt wurden in diesem Jahr 1746 Projekte in 516 Gemeinden ausgewählt. „Die zahlreichen regionalen Projekte sind ein Beleg für das große Innovationspotential unserer Region, die bereit ist, für die Förderung des ländlichen Raumes auch neue Wege einzuschlagen“ freut sich Grünen-Abgeordnete Mielich.

„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern“, betont Mielich. Gut die Hälfte der Mittel werden für die Innenentwicklung der Kommunen und das Schaffen von Wohnraum verausgabt. „Dies begrenzt den Flächenverbrauch und stärkt die Ortskerne“, sagt Mielich. „Die erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms wird auch 2021 konsequent fortgesetzt.“

Hintergrund: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiv und zukunftsfähig halten. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.

(Presseinfo: Büro Bärbl Mielich, 22.01.2021)


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