GRATIS! Internet-Tageszeitung für alle, die in der Regio „etwas zu sagen haben“! Einfach „Hier schreiben Sie!“ benutzen! Mehr…

RegioTrends

Titelseite » > RegioNotizen » Textmeldung

Gesamte Regio - Regio

12. Dec 2022 - 12:17 Uhr

Bei hohen Heizkosten: Antrag beim Jobcenter möglich - Heizkostennachzahlungen sowie Beschaffung von Brennstoffen können 2023 geprüft werden

Foto: RT-Archivbild
Foto: RT-Archivbild

Wer im Jahr 2023 durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets.

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) beinhaltet die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig vom individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob die Menschen für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.

„Die Heizkosten sind stark gestiegen. Das wird vor allem im Winter für viele Haushalte zum Problem. Wer wegen einer hohen Energiekostennachzahlung in wirtschaftliche Not gerät ist aber nicht auf sich alleine gestellt. Auf Antrag prüfen wir, ob wir mit dem Bürgergeld helfen können, diese schwierige Zeit zu überbrücken“, sagt der Geschäftsführer des Jobcenters Freiburg, Alexander Merk.

Hintergrund Heiz- und Stromkosten im SGB II:
Heizkosten werden von den Jobcentern regelmäßig in der tatsächlichen Höhe übernommen. Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber pauschaliert festgelegt und jährlich angepasst.

Die digitale Antragstellung und weitere Information stehen Kundinnen und Kunden unter www.jobcenter-freiburg.de zur Verfügung.

(Presseinfo: Agentur für Arbeit Freiburg, 12.12.2022)


Weitere Beiträge von Medienservice (01)
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei REGIOTRENDS! Oben auf den roten Namen hinter „Weitere Beiträge von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.


QR-Code
> Weitere Meldungen aus Regio .
> Weitere Meldungen aus der Rubrik "> RegioNotizen".
> Suche
> Meldung schreiben

Wissenswertes


Mehr erfahren? - Roter Klick!

RegioMarktplatz: HEUTE schon gelesen?
Angebote - Tipps - Trends - Aktionen

Ihre Adressen!
Regio-Firmen: Der REGIOTRENDS-Branchenspiegel



P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends!

Twitter Facebook studiVZ MySpace Google Bookmarks Linkarena deli.cio.us Digg Folkd Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo Yigg




























Schwarzwald, Lokalzeitung, Wochenzeitung EMMENDINGER TOR, WZO, Wochenzeitungen am Oberrhein, Der Sonntag, Markgräfler Bürgerblatt, Primo Verlag, Freiburger Wochenbericht, Kurier, Freiburger Stadtkurier, Zeitung am Samstag, Zypresse, Kaiserstuhl, Breisgau,RegioTrends, RegioZeitung, Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Endingen, Kenzingen, Herbolzheim, Breisach, Lahr, Offenburg, Müllheim, Bad Krozingen, Staufen, Weil, Lörrach, Denzlingen, Feldberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Markgraeflerland, Schwarzwald