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Gesamte Regio - Freiburg/Riegel

11. Feb 2019 - 15:58 Uhr

Polizei kontrollierte Kleintransporter-Verkehr auf Autobahn zwischen Freiburg und Riegel - Neun Kleintransporter wurden bei Wiegekontrolle aus dem Verkehr gezogen

Heute in den Morgenstunden kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Freiburg-Nord und Riegel die Kleintransporter, welche oft als Eiltransporte im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte.

Ein Kleintransporter nach dem anderen wurde von den insgesamt fünf Anhaltefahrzeugen der Polizei der Kontrollstelle mit der Wiegestraße auf den dortigen Autobahnparkplatz zugeführt. Im dreistündigen Kontrollzeitraum wurden auf dem Kontrollplatz mit der polizeieigenen "Wiegestraße" von den insgesamt 25 kontrollierten Kleinlastwagen fünf viel zu schwere Fahrzeuge festgestellt.
Zwei Kleintransporter hatten das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm um 14 Prozent und 17 Prozent überschritten. Hier mussten die Fahrer jeweils nur ein Verwarnungsgeld von 30 Euro beziehungsweise 35 Euro bezahlen.

Anders sah es bei drei weiteren Überladungsfahrten (ein Pole mit 21 Prozent Überladung, ein Italiener mit 40 Prozent Überladung und ein ukrainischer Transporter mit 57 Prozent Übergewicht) aus. Hier wurde das Instrument des Einziehungsverfahrens des Wertersatzes von Taterträgen angewandt. Dieses Gesetzeskonstrukt ist für solche Fälle geschaffen worden damit sich auch Ordnungswidrigkeiten nicht lohnen sollen.
Nach erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde in diesen Fällen hinsichtlich der Gewinn- und Vermögensabschöpfung ein vielfach höherer Kostensatz als das zu erwartende Bußgeld, nämlich von knapp 300 Euro, 450 Euro und knapp 1.000 Euro von den ausländischen Transportunternehmern erhoben. Außerdem kam zeitaufwendiges Umladen auf die Ersatzfahrzeuge hinzu.

Zwei weitere Lkw-Fahrer wurden beanstandet, weil sie zuvor verbotswidrig im Überholverbot überholten.
Eine ganz empfindliche Strafe droht auch einem irischen Fahrer, welcher bei seinen gewerblichen Fahrten keine Fahrerkarte gesteckt hatte und somit keinerlei Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnete. Nach Auswertung der digitalen Daten im Kontrollgerät kommen so mehrere tausend Euro über das Bundesamt für Güterverkehr auf den Fahrer zu. Außerdem war sein Spediteur auch nicht im Besitz einer Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr.


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