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Ortenaukreis - Gengenbach-Bermersbach

19. Jun 2019 - 16:34 Uhr

Tatverdächtiger nach Tötungsdelikt im Juni 1996 in Gengenbach-Bermersbach festgenommen - Polizei gelang nach 23 Jahren spektakulärer Ermittlungserfolg

Eine 22 Jahre alte Frau wurde am Abend des 20. Juni 1996 in ihrer Wohnung in Gengenbach-Bermersbach Opfer eines Tötungsdelikts.
Ihr in diesem Zusammenhang mit Haftbefehl gesuchter damaliger Ehemann hatte sich nach der Tat ins Ausland abgesetzt. Nun gelang den Beamten der Kriminalpolizei Offenburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg nach 23 Jahren ein spektakulärer Ermittlungserfolg.

Wie die zurückliegenden kriminalpolizeilichen Recherchen ergeben hatten, lebte die junge Frau zum damaligen Zeitpunkt mit ihrem aus der Türkei stammenden Ehemann in Trennung. Am Abend des 20. Juni 1996 soll es in dem Anwesen in Gengenbach-Bermersbach zu einem Treffen mit ihrem damals 25 Jahre alten Gatten gekommen sein. Dieses sei in einem Streitgespräch gemündet, unter anderem soll der Mann von seiner Frau Geld gefordert haben. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gesamtumstände sowie des Ergebnisses der rechtsmedizinischen Untersuchung besteht der dringende Tatverdacht, dass der Ehemann seiner Frau unter Zuhilfenahme eines Messers mit mehreren Stichen
letztlich tödliche Verletzungen zugefügt hat. Im Anschluss tauchte er in der Türkei unter.

Ein Visumsantrag beim deutschen Generalkonsulat in Izmir im November 2017 brachte die Ermittler schließlich wieder auf die Spur des bis dahin verschollenen Mannes. Die darauf eingeleiteten offenen und verdeckten Maßnahmen führten gestern im Verlauf des Morgens in Stuttgart zur Festnahme des mittlerweile 48-Jährigen durch Spezialkräfte der Polizei.
Er wurde gestern und heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg der Haftrichterin vorgeführt. Dort machte der Mann umfangreiche Angaben zur Beziehung und zum Tathergang. Die Tat räumte er ein und schilderte einige Details zu den Hintergründen der Auseinandersetzung, die nun überprüft werden müssen.

Die Haftrichterin setzte den Haftbefehl, der auf den Vorwurf des Mordes unter anderem aufgrund von Habgier lautet, in Vollzug. Der Tatverdächtige wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt in Offenburg eingeliefert.


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