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Ortenaukreis - Kehl

3. Jan 2025 - 16:58 Uhr

Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument - 34-Jähriger war in Fernbus an Grenzübergang Kehl-Europabrücke kontrolliert worden


Bereits am 1. Januar kontrollierte die Bundespolizei einen marokkanischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernbus aus Frankreich am Grenzübergang Kehl-Europabrücke.

Der 34-Jährige wies sich gegenüber den Beamten mit dem Lichtbild einer italienischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte.
Bei der Durchsuchung seiner Person nach Ausweispapieren konnte die totalgefälschte italienische Identitätskarte aufgefunden werden.
Weitere Dokumente, die den 34-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten nicht vorgelegt werden.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann aus Marokko wurde daraufhin am gestrigen Donnerstag (02.01.) von dem zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.

Anschließend wurde der 34-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen, dabei erhielt er ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen.
Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

(Presseinfo: Bundespolizeiinspektion Offenburg, 03.01.2025)


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