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9. Mai 2025 - 19:44 Uhr

226-Tage-Bilanz anlässlich der vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen - Insgesamt 8.658 unerlaubte Einreisen an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich festgestellt


Baden-Württemberg (ots) - Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern führt
die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte
Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher das
gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den
Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September 2024 bis
einschließlich 30. April 2025 insgesamt 8.658 unerlaubte Einreisen fest
(Schweizer Landgrenze: 5.032 / Französische Landgrenze: 3.626).

Bei 7.340 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem
illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende
Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 4.856 / Französische Landgrenze:
2.484). Hierbei erfolgten 7.105 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 4.806 /
Französische Landgrenze: 2.299) und 235 aufenthaltsbeendende Maßnahmen
(Schweizer Landgrenze: 50 / Französische Landgrenze: 185). Insgesamt 344
Personen hinderte die Bundespolizei an einer Einreise nach Deutschland, da diese
eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 119 / Französische
Landgrenze: 225).

Zudem wurden 86 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 54 /
Französische Landgrenze: 32) und 858 strafprozessuale Festnahmen durchgeführt
(Schweizer Landgrenze: 486 / Französische Landgrenze: 372).

Die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums, welche die deutschlandweiten
Zahlen beinhaltet, ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6024921.

Hintergrund:

Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu
Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen
Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.

Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung
irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten bis einschließlich März 2025 handelt es sich um Zahlen
der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei. Die Daten des Monats
April 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch
geringfügig ändern.

(Info: Bundespolizeidirektion Stuttgart)


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