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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

27. Feb 2026 - 13:05 Uhr

Ist die MPU ist eine doppelte Strafe? - Trenkle Psychologische Praxis aus Freiburg erklärt

Die MPU ist keine zweite Strafe, sondern eine Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörde mit Blick auf die zukünftige Verkehrssicherheit.
Die MPU ist keine zweite Strafe, sondern eine Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörde mit Blick auf die zukünftige Verkehrssicherheit.

Viele Menschen empfinden eine angeordnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als doppelte Bestrafung: Nach einer strafrechtlichen Sanktion und dem Entzug der Fahrerlaubnis folgt häufig eine weitere Hürde, bevor der Führerschein neu beantragt werden kann. Besonders bei Alkohol- oder Drogendelikten sorgt dieser Ablauf immer wieder für Unverständnis und Verunsicherung.

Rechtlich handelt es sich dabei jedoch nicht um eine zweite Strafe. Während Gerichte im Strafverfahren vergangenes Verhalten bewerten und über Sanktionen wie Geldstrafen oder Sperrfristen entscheiden, verfolgt die Fahrerlaubnisbehörde einen anderen Ansatz. Sie prüft unabhängig davon, ob eine Person aktuell und künftig geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Die MPU dient in diesem Zusammenhang ausschließlich der Eignungsbewertung und nicht der erneuten Ahndung einer Tat.

Dass sich die MPU dennoch als unfair anfühlt, liegt häufig an fehlender Aufklärung. Viele Betroffene erfahren erst spät, welche Anforderungen tatsächlich gestellt werden, und setzen falsche Erwartungen an Ablauf, Inhalte und Bedeutung der Untersuchung. Dadurch entsteht der Eindruck einer zusätzlichen Belastung, obwohl es sich um ein eigenständiges verwaltungsrechtliches Verfahren handelt.

Gerade in dieser Schnittstelle zwischen Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht ist eine sachliche Einordnung wichtig. In Freiburg und Umgebung begleitet die Trenkle Psychologische Praxis und MPU Beratung Betroffene dabei, die Hintergründe der MPU zu verstehen, eigene Veränderungen realistisch einzuordnen und sich gezielt auf die Anforderungen der Fahrerlaubnisbehörde vorzubereiten – ohne Druck, ohne unrealistische Versprechen.

Weitere Informationen zum Thema und eine ausführliche Einordnung finden Interessierte auf der Webseite der Trenkle Psychologische Praxis.

Trenkle Psychologische Praxis und MPU Beratung
Lehener Str. 48, 79106 Freiburg
Telefon 0761 - 15064889
www.trenkle-praxis.de

(Presseinfo: Trenkle Psychologische Praxis und MPU Beratung, 27.01.2026)

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