Freiburg. Weil eine Arbeitnehmerin nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden ist, sind zwei Arbeitgeber zu Geldstrafen in Höhe von von 2.400 und 750 Euro verurteilt worden. Die Frau arbeitete in Freiburg bei einer Bäckerei und in einem Hotel. Dabei entstand für die Sozialversicherung ein Schaden in Höhe von 13 600 Euro. Die Strafbefehle sind mittlerweile rechtskräftig.
Zunächst führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach Ermittlungen gegen die Frau. Aufgrund eines eingegangenen Hinweises wurde vermutet, dass die Frau ungerechtfertigt Sozialleistungen beziehen würde.
Dabei stellte sich heraus, dass ihr Arbeitsverhältnis bei der Bäckerei über so genanntes Lohnsplitting verschleiert wurde. Ihr monatliches Einkommen von 800 Euro wurde auf sie und ihren Ehemann aufgeteilt. Aber ihr Ehemann war niemals in der Bäckerei tätig gewesen. Dadurch wurden über einen Zeitraum von 19 Monaten Beiträge in Höhe von 12.500 Euro nicht zur Sozialversicherung abgeführt.
Bei ihrem zweiten Beschäftigungsverhältnis erhielt sie monatlich 300 Euro. Der Inhaber eines Hotels meldete sie überhaupt nicht zur Sozialversicherung an, so dass hier ein Schaden in Höhe von 1 100 Euro entstand.
Die Ermittlungen ergaben weiter, dass die vermeintliche Leistungsbetrügerin
gar keine Sozialleistungen bezogen hatte. Daher blieb die Frau straffrei.
(Presseinfo: Hauptzollamt Lörrach vom 28.6.11)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
28. Jun 2011 - 14:22 UhrSchwarzarbeit mit Lohnsplitting: Vermeintlicher Leistungsbetrug brachte den Zoll auf die richtige Spur
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