Offenburg, 27. Oktober 2011 - Das gemeinsame Sorgerecht ist nach einer Trennung oder Scheidung mittlerweile der Regelfall. Wenn Eltern die gemeinsame Sorge regeln und umsetzen sollen, kommt es allerdings oft zu Konflikten. Ein spezielles im Raum Achern angewendetes Schlichtungsverfahren hilft laut einer Mitteilung des Landratsamts Ortenaukreis, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, um vor allem die Kinder zu schonen.
Bei wem werden die Kinder jetzt leben? Wie oft und wie lange darf der andere Elternteil seine Kinder besuchsweise sehen? Wenn Eltern sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, geraten Kinder nach den Erfahrungen des Jugendamts im Landratsamt Ortenaukreis leicht in einen Loyalitätskonflikt. Es werden ihnen Entscheidungen aufgebürdet, die sie nicht treffen können. Der Leiter des Kommunalen Sozialen Dienstes (KSD) des Jugendamtes in Achern, Udo Woelki, weiß, dass auch Eltern mit der Situation häufig überfordert sind. „Doch sie haben Anspruch auf Beratung bei uns oder der Psychologischen Beratungsstelle“, so Woelki. Hier können sie sich in Gesprächen mit neutralen Beratern über die Belange und Bedürfnisse ihres Kindes austauschen und gemeinsam Lösungen entwickeln.
Wenn Eltern auch mit Hilfe des Jugendamtes oder der Psychologischen Beratungsstelle keine Einigung erreichen, bleibt ihnen die Möglichkeit, das Familiengericht in die Entscheidungsfindung einzubinden. „Im Raum Achern praktizieren wir ein unter dem Namen „Cochemer Modell“ entwickeltes Schlichtungsverfahren“ erläutert Woelki. „Verschiedene Berufsgruppen arbeiten in einem regionalen Arbeitsbündnis, dem „Elternkonsens Baden-Baden“ eng zusammen. Die Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Rechtsanwälte und Psychologen der Beratungsstellen verstehen sich in erster Linie nicht mehr als Entscheidungs- oder Bewertungsinstanz sondern als Mediatoren oder Moderatoren im Sorgerechts- oder Umgangsstreit der Eltern.“
Termine beim Gericht gibt es in dringenden Fällen innerhalb weniger Tage, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, um Eskalation oder Kontaktabbrüche zu verhindern. Unmittelbar nach Eingang eines Antrags beim Familiengericht wird das Jugendamt eingebunden. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter führen dann vor dem ersten Gerichtstermin Gespräche mit beiden Elternteilen und bei Bedarf mit den betroffenen Kindern. Sie nehmen auch an den Gerichtsterminen teil. Bei der Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren hat das Jugendamt eine beratende und unterstützende Funktion. Kann beim ersten Anhörungstermin keine oder nur eine teilweise Einigung erreicht werden, legt das Familiengericht den Eltern weitere Beratungsgespräche bei der Psychologischen Beratungsstelle nahe.
„Das Cochemer Modell ist erfolgreich. In der Mehrzahl der Fälle, die beim Familiengericht anhängig werden, können Eltern einer Einigung zustimmen“, stellt Woelki fest. „Denn Lösungen, die streitende Eltern selbst ausgehandelt haben und die auf einem hohen Maß an gegenseitigem Einverständnis beruhen, sind für die Kinder in aller Regel passender und dauerhafter.“
„Trennungskinder haben in der Regel keine emotionale Präferenz für einen Elternteil, weil sie beide Eltern lieben. Sie brauchen Mutter und Vater, deshalb müssen Eltern auch nach ihrer Trennung versuchen, gemeinsam Entscheidungen für ihr Kind zu erlangen“, erklärt Andreas Linse, stellvertretender Jugendamtsleiter im Ortenaukreis. „Je besser es Eltern gelingt, den Blick bei Konflikten auf die Bedürfnisse ihres Kindes zu richten, die eigene Betroffenheit und Verletzlichkeit aus der Trennungssituation beiseite zu lassen und den jeweils anderen Elternteil als wichtige Bezugsperson für das Kind anzuerkennen, umso eher erzielen sie eine tragfähige Einigung.“
Richter, Jugendamtsmitarbeiter, Psychologen, Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände im Raum Achern, Bühl und Baden-Baden tauschen sich regelmäßig in Arbeitskreisen aus und entwickeln das Schlichtungsmodell im Interesse der betroffenen Kindern ständig weiter.
(Presseinfo: Ursula Moster, Landratsamt Ortenaukreis vom 26.10.11)
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Ortenaukreis - Offenburg
26. Oct 2011 - 12:15 UhrJugendamt schlichtet bei Sorgerechtskonflikten: Elternkonsens wichtig für erfolgreiche Lösungen
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