(ha). „Die Umsetzung des Landesglückspielgesetzes Baden Württemberg (LGlüG) wird weitgehend positiv beurteilt“, so die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger. Insbesondere seien positive Erfahrungen mit den verpflichtend eingeführten Sozialkonzepten und der über eintausend Mitarbeiterschulungen zu verzeichnen. Bisher haben sich lediglich 700 Personen sperren lassen.
„Erschreckend hoch“, so Michael Mühleck, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg, „ist allerdings auch die Zahl der 699 illegalen Wettbüros im Land“. „Da frägt man sich schon, ob mit den Spielhallenbetreibern nicht gerade „das falsche Schwein“ geschlachtet wird, zumindest aber wird deutlich, dass das Land mit Kanonen auf Spatzen schießt“, so Mühleck in seiner abschließenden Bewertung der Parlamentsanfrage.
Das Landesglücksspielgesetz dient als Ausführungsgesetz zu dem von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Dabei geht es besonders um Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, sowie dem Jugend- und Spielerschutz. „Wir arbeiten an diesen Zielen konstruktiv mit, in dem wir unsere Mitarbeiter unmittelbar durch eine in der Suchthilfe in Baden-Württemberg tätige Einrichtung schulen lassen,“ bekräftigt Mühleck und freut sich über die Rückmeldung, dass positive Erfahrungen im Zusammenhang mit den Schulungen geschildert werden.
Es haben sich gute Kontakte zu den Glücksspielanbietern entwickelt und die Seminare würden bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwiegend gut ankommen, wie Innenminister Reinhold Gall in der Antwort der Landesregierung schreibt. Die suchtwissenschaftlich geschulten Personen bekommen einen anderen Blickwinkel auf den Spieler und sind überrascht, dass weit weniger Sucht-Indizien erkennbar sind, als zuvor befürchtet und vor allem in der Öffentlichkeit behauptet wurden. Erstaunlich niedrig sind in dem Zusammenhang auch die rund siebenhundert Spielersperren, die von Spielhallenbetreibern an Toto-Lotto weitergeleitet wurden. Aus Sicht des Verbandes ebenfalls ein Indiz, dass die kursierenden Zahlen suchtabhängiger Spieler lediglich geschätzt und keineswegs valide sind.
Sehr schwer tut sich der Verband mit der auch im Land fehlenden Kohärenz: Einerseits beinhaltet das Landesglücksspielgesetz sehr strenge Auflagen für die rund 500 Spielhallenbetreiber, deren volle Wirkung erst zum 30. Juni 2017 zum Tragen kommt, andererseits dulden die Kommunen rund 700 illegale Wettbuden. „Das passt einfach nicht zusammen“, so Mühleck, der im Übrigen auch nicht versteht, warum die Landespolitik sich um das Spiel im Internet mit der höchsten Sucht-Sogwirkung und dem völlig fehlenden Jugendschutz einen Dreck schert.
(Presseinfo: Alfred Haas, Repräsentant des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e.V., vom 6.2.14)
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Überregional - Stuttgart
7. Feb 2014 - 12:20 UhrAutomaten-Verband Baden-Württemberg: "Land schießt mit Kanonen auf Spatzen" - Positive Bewertung von Sozialkonzept und Spielersperren
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