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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

26. Jul 2017 - 12:56 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg - Verordnungsverfahren zur Erweiterung des Vogelschutzgebietes Bremgarten im Markgräflerland abgeschlossen

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „In einem umfangreichen Beteiligungsprozess haben wir eine Verordnung erarbeitet, die eine Vereinbarkeit von Vogelschutz und Landwirtschaft ermöglichen soll“ - Dialog mit Landwirtinnen und Landwirten wird während der Umsetzung fortgeführt

Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Verfahren zur Erweiterung des Vogelschutzgebietes Bremgarten im Markgräflerland (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat am Dienstagabend abschließend die Einwenderinnen und Einwender über die Ergebnisse und den aktuellen Stand des Anhörungsverfahrens informiert.

Dabei hat es auch deutlich gemacht, warum eine Ausweisung des Vogelschutzgebiets notwendig ist. Im Verfahren hatten Heitersheim, Buggingen, Neuenburg und Hartheim, Behörden und Verbände sowie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, zur Verordnung Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in die geänderte Fassung der Verordnung eingeflossen. Nachdem auch die Zustimmung des Landeskabinetts zur Verordnung vorliegt, wird diese in Kürze in Kraft treten, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Mit dem Vogelschutzgebiet wird der seit 2011 im Raum Grißheim vorkommende Triel geschützt, der in der Roten Liste der bedrohten Arten in Deutschland als ausgestorben geführt wird und in der Region vor allem noch Lebensräume im benachbarten Elsass besiedelt. Die geplante Erweiterung des bestehenden Vogelschutzgebiets Bremgarten von 520 auf künftig 1687 Hektar hatte insbesondere bei Landwirtinnen und Landwirten zahlreiche Fragen und Befürchtungen mit Blick auf die Bewirtschaftung und Entwicklung der Betriebe aufgeworfen.

„Die Sorgen der Landwirtschaft nehmen wir sehr ernst. Wir haben alles unternommen, um den Fragen der Landwirtinnen und Landwirte Rechnung zu tragen und intensiv mit ihnen über mögliche Lösungen gesprochen. Wir haben weiterhin umfangreiche Gespräche mit der Kommission in Brüssel, mit den Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden in Frankreich sowie dem Interessenverband BLHV geführt. In diesem umfassenden Beteiligungsprozess konnten wir meines Erachtens eine Verordnung erarbeiten, die eine Vereinbarkeit von Vogelschutzgebiet und Landwirtschaft ermöglicht und die Voraussetzungen für die Planung des Ausbaus der Rheintalbahn schaffen soll. Unser Ziel war es, sowohl den Schutz des Triels als auch die Interessen der Landwirtschaft so sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen gegenüber dem bestehenden Zustand im faktischen Vogelschutzgebiet entstehen“, so die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Welche Vorteile bringt die Erweiterung des Vogelschutzgebiets aus Sicht des Regierungspräsidiums? Das bislang bestehende sogenannte faktische Vogelschutzgebiet steht mit seinem besonders strengen europarechtlichen Schutzregime, insbesondere einem umfassenden Verschlechterungsverbot jedem Bauvorhaben, auch der politisch geforderten Bürgertrasse der Rheintalbahn, entgegen. Erst mit der förmlichen Ausweisung eines Vogelschutzgebietes wird höhere Planungssicherheit und Rechtssicherheit für Projekte in Infrastruktur und Landwirtschaft geschaffen. Durch sie haben Projektträger Klarheit über die konkreten Gebietsabgrenzungen und die Schutzziele an denen sich ein Bauvorhaben ausrichten muss.

Für die landwirtschaftliche Nutzung erwartet die Behörde im Gegenzug wenige Veränderungen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Lediglich innerhalb einer zehn auf zehn Meter großen Gelegeschutzzone um ein Nest gelten besondere Vorkehrungen für den brütenden Triel. Schon jetzt sind vorhandene Brutgelege aber zu schonen. „Darüber hinaus bedeutet Vogelschutz nicht den Status Quo der einzelnen Flächen zu erhalten“, erläutert Elke Höpfner-Toussaint, die Leiterin der zuständigen Abteilung Umwelt. Vielmehr gehe es darum, insgesamt den Charakter des Gebiets, der zur Ansiedlung des Triels geführt habe, zu erhalten.

Zur Umsetzung der Schutzziele des Vogelschutzgebiets wird das Regierungspräsidium Freiburg im kommenden Jahr mit der Erarbeitung eines Natura-2000-Managementplans beginnen, indem konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Arten definiert werden. Hierzu werden wieder Landwirtinnen und Landwirte, Verbände und die französischen Behörden in einem festgelegten Beteiligungsprozess intensiv eingebunden. „Wir wollen die Landwirtinnen und Landwirte weiterhin mitnehmen, mit ihnen im Dialog bleiben und so auch die Erweiterung des Vogelschutzschutzgebiets gemeinsam umsetzen“, so Regierungspräsidentin Schäfer abschließend.


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