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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Schluchsee

21. Mar 2018 - 11:45 Uhr

Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg - Vereine und Tourismusunternehmen gehen gegen wasserrechtliche Genehmigung für die Bewirtschaftung des Schluchsees vor

Der Schluchsee im Südschwarzwald
Foto: Heinz Beilharz
Der Schluchsee im Südschwarzwald
Foto: Heinz Beilharz
Nachdem bereits im Februar von der Gemeinde Schluchsee Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen die wasserrechtliche Entscheidung des Regierungspräsidium Freiburg eingereicht wurde, hat nun auch eine breite Koalition von Schluchsee-Nutzern, die den See sowohl gewerblich als auch zu Freizeit- und Sportzwecken nutzen, Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erhoben.

Die Klage wurde innerhalb der Interessengemeinschaft Schluchsee organisiert, die aus den folgenden Mitgliedern besteht:

- Hochschwarzwald Tourismus GmbH
- Landessportverband Baden-Württemberg e. V.
- Badischer Sportbund Freiburg e.V.
- Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg e. V.
- Segelschule-Schluchsee
- Interessensgemeinschaft der Angler am Schluchsee
- Bootsbetrieb und Seerundfahrten (MS Schluchsee)
- Bootsvermietung Müller
- Vesperstube „Unterkrummenhof“
- Tröndle Bauverwaltungs GmbH & Co. KG
- Segelverein Schluchsee e.V.

Zudem wird die Interessengemeinschaft unterstützt von der Wirtegemeinschaft Schluchsee, dem Unternehmerforum Hochschwarzwald e.V. und den Gewerbetreibenden der Gemeinde Schluchsee.

Für die Klage wurden unter den Mitgliedern der Interessengemeinschaft insgesamt sechs klageberechtige IG Mitglieder ausgewählt, die nun von der renommierten Anwaltskanzlei Kapellmann und Partner vor dem Verwaltungsgericht Freiburg vertreten werden. Der Landessportverband, der Badische Sportbund und der Landes-Seglerverband, die selbst nicht klagebefugt sind, treten aus ideellen Gründen dem Anliegen der Kläger vollinhaltlich bei.

„Die Interessen des Tourismus, der Gastronomen sowie der Wassersportreibenden und Erholungssuchenden wurden bei der Neuerteilung der Genehmigung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt“, begründet Kristian Raue, einer der Sprecher der IG Schluchsee, den rechtlichen Schritt.

Vor allem die Ausnahmegenehmigung für das Absenken der Pegelstände im Sommer auf bis zu 922 Meter über dem Meeresspiegel ist für ihn und seine Mitstreiter nicht hinnehmbar. Seit Jahren gelte ein gelebter Mindestpegel von 924 Metern, so Raue. „Damit können wir leben, alles was darunter ist, wird problematisch und führt zu massiven Einschränkung der touristischen, sportlichen und freizeitorientierten Nutzung des Sees“, sagt Raue. So kann das Passagierschiff MS Schluchsee bei einem Pegel unter 924 nicht mehr alle Fahrziele am See anfahren, die Steganlagen für Boote laufen teilweise auf Grund, es entstehen gefährliche Untiefen und die Krananlage des Segelvereins kann nicht mehr genutzt werden.

Bei geringen Wasserständen entsteht zudem ein schlammiger Uferstreifen von bis zu 20 Metern Breite, erklärt Raue. Der mache die Begehung des Ufers, das Baden und das Zuwasserbringen von Booten oder Surfbretten unmöglich. „Neben den Einschränkungen ist der Schlamm auch eine optische Zumutung für Touristen, vom Gestank ganz zu schweigen“, sagt Raue.

Deshalb wird die Klage auch unterstützt von der Hochschwarzwald Tourismus GmbH. „Der Schluchsee ist mit seiner Lage inmitten des Schwarzwaldes und dem vielfältigen Freizeitangebot ein Paradies für viele Urlauber. Und diese Attraktivität als Hauptanziehungspunkt für unsere Gäste müssen wir unbedingt erhalten“ begründet Geschäftsführer Thorsten Rudolph die Beteiligung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH an der Klage.


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