Für das Jahr 2019 stellt der Landkreis zum vierten Mal in Folge 150.000 Euro zur Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.
Städte, Gemeinden, die Liga der freien Wohlfahrtsverbände und Vereine können bis zum 21. Januar 2019 entsprechende Anträge beim Landkreis stellen. Wie schon in den letzten Jahren, können auch dieses Jahr Mittel für den Einsatz von Stadtteileltern auf Stadt- oder Gemeindeebene oder für sonstige niederschwellige Integrationsprojekte beantragt werden. Über die eingegangenen Anträge soll Ende Januar entschieden werden.
Stadtteileltern
Stadtteileltern sollen die bestehenden Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund erschließen und möglichst optimal nutzbar machen. Dies erhöht die Effizienz des bestehenden Hilfesystems.
Stadtteileltern stellen Kontakte zu Familien mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen Problemlagen her und bauen Vertrauen auf. Dabei wird informell und alltagsgebräuchlich über das Leben in Deutschland informiert. Bei Bedarf soll auch eine Begleitung zu Gesprächen, unter anderem in Kindergärten und Schulen sowie bei Behörden und Ärzten erfolgen. Dabei sollen die Eltern und Jugendlichen so gestärkt werden, dass sie zielgerichtet eine professionelle Beratung aufsuchen und bestehende Förderangebote in Anspruch nehmen. Hierbei sind die Stadtteileltern nur unterstützend und vermittelnd tätig. Ziel ist, bestehende Hemmschwellen dauerhaft abzubauen. Der maximale Förderbetrag für Stadtteilelternprojekte liegt bei 25.000 Euro und ist abhängig von einer Kofinanzierung in gleicher Höhe durch die Gemeinde, in der die Stadtteileltern tätig sind.
Sonstige Integrationsprojekte
Die sogenannten „sonstigen Integrationsprojekte“ sollen für Menschen mit ausländischen Wurzeln und Einheimische Räume zur Begegnung und zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schaffen. In Kooperation mit vorhandenen Akteuren vor Ort (unter anderem Kommune, Jugendsozialarbeit, Vereine, Schulen) sollen attraktive Angebote für unterschiedliche Zielgruppen gemacht werden. Maßnahmen können aus den folgenden Bereichen sein: Kreativprojekte, Sportangebote, freizeitpädagogische Maßnahmen, verknüpft mit suchtpräventiven und integrativen Inhalten, Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten. Der offene Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und der niederschwellige Zugang zu den Projekten sollen die Zugehörigkeit zum lokalen Umfeld stärken, den Zusammenhalt fördern sowie Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken.
Es sind kreative Ansätze und innovative Vorgehensweisen gefragt, die sowohl die neu zugewanderten Mitmenschen ansprechen und einbeziehen sowie gleichzeitig auf das Wissen und die Erfahrungen der hier sesshaft Gewordenen und Einheimischen zurückgreifen. Mit einer Förderung durch den Landkreis erhalten diese Ideen eine Chance und leisten einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in den Kommunen.
Die Integrationsprojekte können mit maximal 10.000 Euro gefördert werden. Eine Eigenbeteiligung in finanzieller Form oder durch bürgerschaftliches Engagement ist erwünscht.
Die entsprechenden Vordrucke zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden unter www.loerrach-landkreis.de/integration-formulare.
Die Anträge können per E-Mail oder Post eingereicht werden an:
eva.petersik@loerrach-landkrreis.de / Landratsamt Lörrach, Eva Petersik - Integrationsbeauftragte, Palmstraße 3, 79539 Lörrach.
(Medieninfo: Landratsamt Lörrach, 13.12.2018)
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Kreis Lörrach - Lörrach
13. Dec 2018 - 12:26 UhrLandkreis Lörrach fördert Integrationsprojekte - 150.000 Euro sind im Fördertopf - Antragstellung bis 21. Januar 2019 möglich
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