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Gesamte Regio - Lörrach, Freiburg, Offenburg

20. Dec 2018 - 10:51 Uhr

Zoll prüfte bundesweit die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter - Hauptzollamt Lörrach zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden


Am 4. Dezember haben bundesweit alle Beschäftigen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter die Arbeitsverhältnisse von Leiharbeitern besonders im Hinblick auf deren Lohnzahlungen überprüft.

Auch im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren dazu
an den drei Standorten in Lörrach, Freiburg und Offenburg 61 Bedienstete im Einsatz. Überprüft wurden 39 Unternehmen verschiedener Branchen. Rüdiger Angne vom Hauptzollamt Lörrach, der den Großeinsatz verantwortlich leitete, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: Nur bei zwei im Raum Offenburg ansässigen Unternehmen - 18 wurden dort insgesamt kontrolliert - müssen die Zöllner nochmals nachprüfen: In einem Fall könnten die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt worden sein, daneben gab es Hinweise darauf, dass ein Arbeitnehmer ohne Erlaubnis verliehen worden war. "Unsere Arbeit, vor allem die präventiven Maßnahmen, scheinen Früchte zu tragen", so Rüdiger Angne.

Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern an Dritte verliehen werden, haben einen Anspruch auf ein Mindeststundenentgelt. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die bei einem ausländischen Betrieb angestellt und an inländische Unternehmen entliehen sind. Geregelt wird dies durch die Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die seit 1. Juni 2017 gilt. Die Lohnuntergrenze liegt für solche Arbeitsverhältnisse derzeit in den westlichen Bundesländern bei 9,49 Euro pro Stunde, in den östlichen Bundesländern einschließlich Berlin bei 9,27 Euro. Die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes, die 8,84 Euro als Mindestlohn vorsehen, kommen hier nicht zur Anwendung.

(Medieninfo: Hauptzollamt Lörrach, 20.12.2018)


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