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6. Mai 2020 - 08:58 Uhr

Maskenpflicht: Das müssen Autofahrer beachten: Wer mit einem Mundschutz Auto fährt, muss trotz Maske erkennbar bleiben - Masken beim ADAC Südbaden erhältlich

Wer mit einem Mundschutz Auto fährt, muss trotz Maske erkennbar bleiben 

Bild:  iStock/svetikd/ ADAC Südbaden
Wer mit einem Mundschutz Auto fährt, muss trotz Maske erkennbar bleiben

Bild: iStock/svetikd/ ADAC Südbaden

Seit dem 27. April 2020 ist in Baden-Württemberg das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes Pflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr.

Wer aus Gesundheitsgründen auch beim Autofahren einen Mundschutz trägt, sollte darauf achten, dass die Gesichtszüge – insbesondere die Augenpartie – weiterhin erkennbar sind.

„Bei handelsüblichen Masken sollte das kein Problem sein, da das Gesicht immer noch zu erkennen ist“, sagt Andreas Müller, Verkehrsexperte beim ADAC Südbaden.

Bei den selbstgemachten Masken kann es jedoch vorkommen, dass diese das Gesicht zu weit verdecken. Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen.


Missbräuchliche Nutzung von Schutzmasken wird geahndet

Viele Autofahrer sind grundsätzlich besorgt, ob das Tragen der Maske unter das sogenannte Vermummungsverbot der Straßenverkehrsordnung (§23 Abs. 4) fällt.

Demnach ist es dem Fahrzeugführer untersagt, sein Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.

„Aufgrund der aktuellen Situation sind die Polizeibeamten sensibilisiert und sehen von einer Ahndung ab, wenn Autofahrer aus gesundheitlichen Gründen einen Mundschutz tragen“, betont Andreas Müller. Das gilt nicht bei einer offensichtlich missbräuchlichen Nutzung der Schutzmasken. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein zu schnell fahrender Fahrzeugführer zusätzlich zur Maske eine Sonnenbrille und/oder eine Mütze zur Verschleierung seiner Identität trägt. „Kann der Fahrer im Falle einer Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden, drohen dem Halter eine Fahrtenbuchauflage und Bußgeld“, weiß der Verkehrsexperte.


Schutzmasken in allen südbadischen ADAC Geschäftsstellen erhältlich

Stoff- und Einweg-Schutzmasken sind in allen ADAC Geschäftsstellen in Freiburg, Baden-Baden, Lörrach, Offenburg, Singen und Villingen-Schwenningen erhältlich.

Der Erlös kommt der gemeinnützigen ADAC Luftrettung GmbH zugute, die derzeit verstärkt für den schnellen und sicheren Transport von Corona-Patienten im Einsatz ist.

(Info: ADAC Südbaden)


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