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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

20. Mai 2020 - 13:10 Uhr

Baugenehmigung "SC-Stadion" in Freiburg - Regierungspräsidium begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Anhörungsrüge - Erneute Entscheidung über die vorläufige Zulassung von Abend- und Sonntagspielen


Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat heute begrüßt, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) seiner Anhörungsrüge im Rechtsschutzverfahren zum neuen SC-Stadion in Freiburg stattgegeben hat. Damit habe das Gericht eingeräumt, dass es in seiner ersten Entscheidung eine überholte Fassung der Lärmschutzverordnung angewandt hat. Nun sei der Weg frei für eine erneute Entscheidung über die vorläufige Zulassung von Abend- und Sonntagspielen. Erfreulich sei aus Sicht des RP auch, dass der VGH die Frage der Zumutbarkeit der Lärmspitzen nach 22 Uhr, die beim Torjubel erreicht werden, rechtlich neu bewerten will.

„Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass unsere Baugenehmigung durch die laufende gerichtliche Überprüfung vollumfänglich bestätigt werden wird“, heißt es aus dem RP.

Anwohner des neuen SC-Stadions hatten gegen die durch das RP erteilte Baugenehmigung geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Klage abgewiesen hatte, hatte der VGH im Oktober vergangenen Jahres entschieden, dass das Stadion aus Lärmschutzgründen nur eingeschränkt genutzt werden könne. Da der VGH seine Entscheidung aber auf Grundlage veralteter Lärmschutzwerte getroffen hatte, haben das RP sowie die Stadiongesellschaft dagegen Anhörungsrügen erhoben. Diesen hat der VGH heute stattgegeben und den Beteiligten im fortgesetzten Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 20.05.2020)


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