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Breisgau-Hochschwarzwald - Freiburg

25. Mai 2020 - 09:46 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg beantragt Flurneuordnungs­verfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Markgräflerland - 68 Hektar an land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen


Regierungspräsidium Freiburg beantragt Flurneuordnungs­verfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Markgräflerland (Planfeststellungs­abschnitte 8.3 und 8.4)

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat als zuständige Enteignungsbehörde die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Markgräflerland beantragt. Dies betrifft die Planfest­stellungs­abschnitte 8.3 und 8.4 zwischen Bad Krozingen und Hügelheim. Zuständig für die Flurneuordnung sind das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Die Flurneuordnung ist aus Sicht des RP erforderlich, da sich die von der Deutschen Bahn (DB) geplanten Abschnitte 8.3 und 8.4 der Rheintalbahn auch in beträchtlichem Umfang über land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke erstrecken. Der auf den Gemarkungen Biengen, Schlatt, Tunsel, Eschbach, Bremgarten, Grißheim, Heitersheim, Seefelden, Buggingen, Hügelheim und Hausen an der Möhlin für die Bahn dauerhaft entstehende Bedarf an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksflächen wird aktuell auf rund 68 Hektar beziffert. Darüber hinaus zerschneidet die Neubaustrecke der Rheintalbahn bestehende landwirtschaftliche Strukturen wie etwa Beregnungsnetze.

„Mit einer Flurneuordnung können die negativen Auswirkungen des Großprojekts Rheintalbahn schon früh erkannt und wirksam abgemildert werden. Der entstehende Landverlust wird auf viele Schultern verteilt und so verträglich gestaltet. Darüber hinaus besteht die Chance, die unweigerlich neu entstehenden Strukturen im Sinne der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig und sinnvoll zu gestalten“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Flurbereinigungen bei großen Infrastrukturmaßnahmen können durch die örtlich zuständige Enteignungsbehörde frühestens in Angriff genommen werden, sobald ein entsprechendes Planfeststellungs­verfahren eingeleitet ist. Sie verlaufen dann parallel zur jeweiligen Planung. Das RP Freiburg hat den Antrag für die Flurneuordnung im Margkräflerland zum frühest­möglichen Zeitpunkt gestellt und damit einem zentralen Anliegen des durch das RP koordinierten Arbeitskreises Landwirtschaft für die Rheintalbahn entsprochen. Parallel bereitet das RP als Anhörungs­behörde aktuell in Abstimmung mit der DB die Offenlagen der Planunterlagen für die Abschnitte 8.3 (Bad Krozingen) und 8.4 (Bad Krozingen-Müllheim) im zweiten Halbjahr 2020 vor.


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