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Kreis Lörrach - Lörrach

5. Aug 2020 - 14:06 Uhr

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich bei Ordnungsamt ihrer Gemeinde melden - Wichtig: Unabhängig welche Verkehrsmittel genutzt wurden! - Bürgertelefon des Landratsamts Lörrach verzeichnet zahlreiche Anrufe rund um Thema Reiserückkehr

Meldepflicht: Unabhängig welche Verkehrsmittel genutzt wurden!
Meldepflicht: Unabhängig welche Verkehrsmittel genutzt wurden!


Derzeit verzeichnet das Bürgertelefon des Landratsamts Lörrach zahlreiche Anrufe rund um das Thema Reiserückkehr. Die aktuelle Regelung nach der Landesverordnung für Baden-Württemberg ist hierzu eindeutig: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Ordnungsamt seiner Wohnortgemeinde zu melden und eine 14-tägige häusliche Isolation einzuhalten. Das gilt unabhängig davon, welche Verkehrsmittel genutzt wurden. Eine Meldung an das Gesundheitsamt, wie es teilweise in anderen Bundesländern der Fall ist, ist nicht erforderlich, solange keine Symptome auftreten. Grundsätzlich ist aber bei entsprechender Symptomatik der Hausarzt der erste Ansprechpartner.

Welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, wird auf den Seiten des Sozialministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelistet und täglich aktualisiert.

Die Isolationspflicht kann entfallen, wenn ein ärztliches Attest und ein negatives Testergebnis vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und muss den Test- und Laborkriterien des RKI entsprechen.

Neu ist, dass sich ab sofort alle Reiserückkehrer, auch aus Destinationen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos beim Hausarzt oder in einer Corona-Schwerpunktpraxis testen lassen können.

Die entsprechende Verordnung und weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es unter www.loerrach-landkreis.de/corona.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 05.08.2020)


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