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Breisgau-Hochschwarzwald - Breisgau-Hochschwarzwald

15. Oct 2020 - 12:28 Uhr

Aus- und Neubau der Rheintalbahn: Einwendungsfrist für Abschnitt 8.4 von Bad Krozingen bis Müllheim ist abgelaufen - 700 Privatleute haben Einwendungen gegen Bahnplanung erhoben, deutlich weniger als bei erster Anhörung 2006


Im Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.4 von Bad Krozingen bis Müllheim zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn ist am 30. September die Einwendungsfrist abgelaufen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, haben neben den betroffenen Städten und Gemeinden Bad Krozingen, Heitersheim, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Eschbach, Buggingen und Hartheim am Rhein rund 700 Privatleute Einwendungen gegen die Pläne der Deutschen Bahn erhoben.

Im Vergleich zur ersten Anhörung im Jahr 2006 habe sich die Zahl der Einwendungen für diesen Abschnitt deutlich reduziert, so das RP. Im Verfahren zum ehemaligen Abschnitt 8.3 (die Abschnittsbezeichnung wurde mittlerweile geändert) waren rund 5000 private Einwendungen vorgebracht worden. Aufgrund der Beschlüsse des anschließend gegründeten Projektbeirats, in dem der Bund, das Land, die Deutsche Bahn und die Region (Regionalverbände, Regierungspräsidium, Landkreise, Städte und Gemeinden, Bürgerinitiativen) vertreten waren, hat die Deutsche Bahn ihre Planungen umfassend überarbeitet. Mit der neuen Planung wird die sogenannte Bürgertrasse umgesetzt. Das heißt, die Streckenführung wurde in Tieflage sowie mit verbessertem Schallschutz geplant. Ziel ist es, einen Vollschutz für den gesamten Abschnitt zu erreichen, der über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Zu diesem Zweck sieht die neue Planung in dem nicht in Tieflage geführten Bereich deutlich höhere Schallschutzwände, eine Schallschutzgalerie sowie Schienenstegdämpfer vor.

Im Vordergrund der aktuellen Einwendungen stehe die konkrete Umsetzung der Baumaßnahme, teilt das RP mit. Thematisiert würden insbesondere Baulärm, Wochenend- und Nachtarbeit sowie Forderungen nach einem Baustellen- und Ablagerungskonzept für den Aushub bzw. für den Massenüberschuss. Der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen - gerade auch in der Bauphase - mit negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die landwirtschaftlichen Betriebe sei ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt. Weitere Schwerpunkte seien die teilweise Zerschneidung des Wege- und Beregnungsnetzes sowie die konkrete Gestaltung des Knotenpunkts Hügelheim. Dabei habe eine große Anzahl der Privatleute auf Mustereinwendungen zurückgegriffen.

Die betroffenen Städte und Gemeinden hätten sich intensiv mit den Planungen der Bahn auseinandergesetzt und umfangreiche Stellungnahmen dazu abgegeben, heißt es aus dem RP. Ein zentrales Thema für die Gemeinde Buggingen ist das Schallschutzkonzept der Deutschen Bahn. Die Gemeinde fordert, dass der im Projektbeirat beschlossene Vollschutz auch im Bereich von Buggingen ohne Berücksichtigung der jetzt eingeplanten Schienenstegdämpfer und des besonders überwachten Gleises vollständig umgesetzt wird. Müllheim fordert für seinen Ortsteil Hügelheim, dass der dort geplante Knotenpunkt geändert und die Streckenführung umgekehrt wird, sodass der Personenverkehr auf Geländeniveau und der Güterverkehr in Tieflage unter den bestehenden Gleisen hindurchgeführt wird.

Parallel zur Offenlage erfolgte eine Anhörung von rund 85 Behörden und anderen fachlich betroffenen Stellen. Wie das RP mitteilt, haben diese ebenfalls in umfangreichen Stellungnahmen auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen hingewiesen.

Das RP werde jetzt alle vorgetragenen Argumente auswerten. Als nächster Verfahrensschritt stehe dann der Erörterungstermin an. Bis wann mit diesem für den Abschnitt 8.4 zu rechnen sei, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen, da hierfür die inhaltliche Auswertung abgeschlossen sein muss.

Hauptmerkmal des Abschnitts 8.4 sind die weitestgehende Gleisführung in bis zu zehn Meter Tiefe und der Umbau des Knotenpunktes Hügelheim. Der Abschnitt ist rund zwölf Kilometer lang. Er beginnt im Norden auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Bad Krozingen und endet im Süden kurz hinter der Gemarkungsgrenze Hügelheim der Stadt Müllheim.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 15.10.2020)


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