GRATIS! Internet-Tageszeitung für alle, die in der Regio „etwas zu sagen haben“! Einfach „Hier schreiben Sie!“ benutzen! Mehr…

RegioTrends

Gesamte Regio - Freiburg

21. Oct 2020 - 14:48 Uhr

Eingliederung des Universitätsherzzentrums Freiburg Bad Krozingen in das Universitätsklinikum Freiburg - "Das UHZ braucht einen eigenen Personalrat."t

Als anwaltliche Vertreter des Betriebsrats des UHZ und des Personalrats der Uniklinik Freiburg erklären wir:

Am 23. Oktober 2020 wird vor dem Arbeitsgericht Freiburg über die Errichtung einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich und Sozialplan wegen der zum 01.01.2021 geplanten Eingliederung des Universitäts-Herzzentrums Freiburg Bad Krozingen in das Universitätsklinikum Freiburg verhandelt. Dies wurde erforderlich, weil die Geschäftsführung des UHZ Prof. F. Wenz und Frau A. Simom (personalidentisch mit dem Vorstand der Uniklinik Freiburg) die gütliche Verständigung auf eine Einigungsstelle verweigert haben.

Neben anderen noch keineswegs im Sinne des Schutzes der Beschäftigten geklärten Regelungen will der Betriebsrat des UHZ erreichen, dass die ca. 1.300 Beschäftigten in Bad Krozingen nach der Eingliederung in die Uniklinik durch einen eigenen Personalrat vor Ort vertreten werden. In einer Unterschriftensammlung im Frühjahr 2020 ist dies ausdrücklich von der Mehrheit der Beschäftigten des UHZ verlangt worden. Der Personalrat der Uniklinik hat dieses Anliegen von Vornherein unter-stützt und unterstützt es weiterhin.

Beide Gremien gehen davon aus, dass nur durch eine demokratisch gewählte und vor Ort präsente Vertretung der Beschäftigten die Mitbestimmungsrechte sachgerecht ausgeübt werden können. Dies entspricht auch § 5 Abs.3 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG), der denn auch bei ähnlichen Konstellationen (Außenstellen) und z.B. auch in den Großstädten in Baden-Württemberg häufig zur Anwendung kommt. Der Personalrat der Uniklinik ist zudem bereits jetzt mit der Vertretung von derzeit ca. 13.000 Beschäftigten außerordentlich belastet. Das LPVG ermöglicht jedoch keine höhere Anzahl von Personalratsmitgliedern, auch wenn weit mehr als tausend Beschäftigte in die Uniklinik eingegliedert werden.

Seit Monaten setzen sich Prof. Wenz und Frau Simon über das Verlangen der Beschäftigten, des Betriebsrats des UHZ und des Personalrats der Uniklinik hinweg. Ihre hierzu in einem Offenen Brief an den Betriebsrat des UHZ vom 06.10.2020 gegebene Darstellung - es sei „Einvernehmen in vielen wesentlichen Punkten“ erzielt worden und der „ Abbruch der Gespräche“ sei „völlig überraschend“ erfolgt – entspricht auf diesem Hintergrund nicht den Tatsachen.

Ihre Argumente für die Verweigerung der erforderlichen Zustimmungserklärung der Dienststellenleitung für die Wahl eines eigenen Personalrats für das UHZ sind unzutreffend. Dies zeigen langjährige Erfahrungen mit Dienststellen mit mehreren Personalräten und einem für die übergreifenden Angelegenheiten zuständigen Gesamtpersonalrat. Es ist sachlich unrichtig, „dass Prozesse der Mitbestimmung ohne echten Mehrwert für die Beschäftigten deutlich komplexer werden und die Standorte damit nicht zusammenwachsen lässt“. Im Gegenteil ergibt sich aus dem Gesetz klar die Zuständigkeit der Personalräte vor Ort für die dort anfallenden Angelegenheiten (z.B. Einstellungen, Entlassungen, Dienstpläne) und des Gesamtpersonalrats für die übergeordneten Angelegenheiten. Ein Hindernis für das Zusammenwachsen von Uniklinik und UHZ ist die ortsnahe Vertretung nicht.

Während die Wahl eines eigenen Personalrats für das UHZ bei entsprechender Erklärung der Dienststellenleitung – entsprechend dem Votum der Beschäftigten - gerade dem Gesetz entspricht, ist dies bei dem von Prof. Wenz und Frau Simon gemachten Vorschlag „vollständige Freistellung von weiteren Vertrauenspersonen am Standort Bad Krozingen“ gerade nicht der Fall. Der-artige „Vertrauenspersonen“ sieht das Landespersonalvertretungsgesetz nicht vor. Mitbestimmungsrechte können – richtigerweise – nur von den Beschäftigten demokratisch gewählter Vertreter/innen ausüben. Die „Vertrauenspersonen“ hätten also keinerlei demokratische Legitimation.

Es ist nach allem u.E. geboten, dass Prof. Wenz und Frau Simon sich endlich zu der die ortsnahe Vertretung der Beschäftigten gewährleistenden Lösung bereitfinden, die das Gesetz vorsieht: Dem Einverständnis mit der umgehenden Wahl eines eigenen Personalrats für das UHZ Bad Krozingen.

Thomas Gnann Michael Schubert
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht
als anwaltl. Vertreter des BR als anwaltl. Vertreter des PR
des UHZ Bad Krozingen der Uniklinik Freiburg


Weitere Beiträge von RT-Leser
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei REGIOTRENDS! Oben auf den roten Namen hinter „Weitere Beiträge von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.


QR-Code
> Weitere Meldungen aus Freiburg.
> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Verbraucher / Wirtschaft".
> Suche
> Meldung schreiben



P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends!

Twitter Facebook studiVZ MySpace Google Bookmarks Linkarena deli.cio.us Digg Folkd Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo Yigg






















Schwarzwald, Lokalzeitung, Wochenzeitung EMMENDINGER TOR, WZO, Wochenzeitungen am Oberrhein, Der Sonntag, Markgräfler Bürgerblatt, Primo Verlag, Freiburger Wochenbericht, Kurier, Freiburger Stadtkurier, Zeitung am Samstag, Zypresse, Kaiserstuhl, Breisgau,RegioTrends, RegioZeitung, Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Endingen, Kenzingen, Herbolzheim, Breisach, Lahr, Offenburg, Müllheim, Bad Krozingen, Staufen, Weil, Lörrach, Denzlingen, Feldberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Markgraeflerland, Schwarzwald