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Gesamte Regio - Lörrach, Freiburg, Offenburg

18. Nov 2020 - 18:22 Uhr

Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt - Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft


Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der
Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.

Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren
Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind bundesweit in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Auch im Bereich des Hauptzollamts Lörrach, an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg wurden in insgesamt neun Betrieben mehr als 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und Geschäftsunterlagen in den Unternehmen direkt gesichtet. So ergaben sich hier in
neun Fällen Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht in richtiger Höhe ausbezahlt wurde, in fünf Fällen konnte kein Nachweis einer Beitragszahlung an die Sozialversicherungsträger vorgelegt werden.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

(Info: Haupzollamt Lörrach)


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