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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

22. Nov 2021 - 14:05 Uhr

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau vereinbart neue Geschäftsbedingungen - Für bestehende Verbraucherverträge ist aktive Zustimmung der Kunden erforderlich - Änderung nach Urteil des Bundesgerichtshofs


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AZ: XI ZR 26/20) gegen die Postbank entschieden, dass für wesentliche Änderungen bestehender Verbraucherverträge die aktive Zustimmung der Kunden erforderlich ist. Bis dahin waren in vielen AGB, auch weit über die Kreditwirtschaft hinaus, Anpassungsklauseln enthalten, nach denen Kunden binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe widersprechen konnten. Danach trat die sog. „Zustimmungsfiktion“ in Kraft und die neuen Bedingungen galten als vereinbart. Dieses Verfahren war für beide Vertragsparteien mit geringem Aufwand verbunden, wurde nun jedoch vom BGH als unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern bewertet.

Entgegen der vielfach geäußerten Einschätzung, hat der BGH jedoch kein „Gebührenurteil“ gesprochen. Die Sparkasse Freiburg-Nördl. Breisgau hat im Zeitraum seit 2018 keine generelle Preisänderung bei den Privatgirokonten vorgenommen. Es kann jedoch individuell zu Preis-
und Leistungsänderungen bei einzelnen Kunden gekommen sein, die nicht rechtswirksam wurden. Von Kunden gemeldete Ansprüche werden individuell geprüft und ggf. erstattet.

Die Sparkasse setzt seit Oktober 2021 neue AGB ein, die keine Zustimmungsfiktion mehr enthalten. Nun gilt es, die neuen AGB mit allen Privatkunden zu vereinbaren, um die notwendige rechtliche Basis wiederherzustellen. 140.000 Privatkunden erhalten Ende November Post und werden um Zustimmung gebeten. Eine Änderung von Konditionen ist damit nicht verbunden. Auch haben sich die Bedingungen nicht weiter verändert. Künftig wird die Sparkasse wichtige Änderungen nur noch mit expliziter Zustimmung vornehmen. Diese kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, auch von Kunden, die keine Online-Banking-Nutzer sind. Der zusätzliche Aufwand für beide Seiten soll dadurch in Grenzen gehalten werden.

(Presseinfo: Sparkasse Freiburg–Nördlicher Breisgau, 22.11.2021)


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