• Bürger und Wirtschaft für die Transformation gewinnen
• Umsetzbare und bezahlbare Wärmelösungen anbieten
Freiburg, 28. September 2023 – Etwa 60 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs (1.456 Mrd. kWh) wurden 2021 für die Kälte-/Wärmeerzeugung verbraucht. Davon gehen wiederum 46 Prozent auf die Haushalte zurück . Welch enorm große Rolle die verlässlich verfügbare und bezahlbare Wärme bei den Bürgern spielt, zeigte sich im Umfeld des Ukrainekrieges mit einhergehender Erdgas-Verknappung vor dem letzten Winter. Allerdings liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Wärme und Kälte bundesweit erst bei 17,4 Prozent (2023).
Mit der Neufassung des jetzt im Bundestag verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, und der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), sollen daher Deutschlands Kommunen bis 2045 klimaneutral werden was die Wärmeerzeugung und Wärmenutzung in den Städten und Gemeinden betrifft. Frühe und falsche Kommentierungen des bis zuletzt noch inhaltlich als unvollständig kritisierten GEG führten in der Bevölkerung rund um die Heizungsthematik zu extremen Verunsicherungen bis hin zu öffentlichen Protesten.
Infoveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung – Wir machen mit!“
In Anbetracht der Aktualität und Wichtigkeit des Themas, wie die Gebäude jetzt und zukünftig geheizt werden, entschieden sich die Kreishandwerkerschaft Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald - Markgräflerland und Teilnehmer des regionalen Wärmemarktes unter Federführung der SHK-Innung Freiburg (Innung Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik Freiburg – Müllheim – Hochschwarzwald), die heutige Informationsveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung – Wir machen mit!“ in der Gewerbe Akademie Freiburg zu organisieren.
Die Referenten Rüdiger Fleck, Geschäftsleitung Energieagentur Regio Freiburg; Inga Nietz, Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz, Landratsamt Lörrach; und Dietmar Zahn, Referent Technik beim Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg berichten praxisnah über Möglichkeiten und Wege der KWP-Umsetzung sowie zu den neuen Regelungen im GEG.
„Die Kommunale Wärmeplanung stellt jetzt schon für die Kommunen in Baden-Württemberg und bald auch bundesweit personell und finanziell eine riesige Herausforderung dar. Sowohl was zukunftsfähige, regenerative Heizungstechnik als auch das fachliche Know-how betrifft, steht das Handwerk bereit, vor Ort in den Planungsprozessen mitzuarbeiten“, sagt Michael Rauber, Kreishandwerksmeister. „Wir unterstützen voll und ganz die klimapolitischen Ziele, aber am Ende geht es für die Kommunen darum, die Bürger wie auch die Wirtschaftsunternehmen in diesen Prozessen mitzunehmen, und ihnen umsetzbare und bezahlbare Lösungen für die Wärmeerzeugung und -nutzung anzubieten“, ergänzt Gernot Marquart, Obermeister der SHK-Innung Freiburg.
GEG: Das ist für Hausbesitzer wichtig
Mit dem neuen GEG stehen Hausbesitzern neben der Nutzung zentraler Wärmenetze, je nach Situation und finanziellen Möglichkeiten, viele Optionen der effizienten, dezentralen Wärmeerzeugung in den Gebäuden zur Verfügung (für weitere Informationen www.freie-waerme.de). So sind ab Januar vorrangig Gebäude in Neubaugebieten vom GEG betroffen. Demnach dürfen darin künftig nur noch Heizungen unter Einbeziehung von 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für bestehende Gebäude sind die von den Kommunen voraussichtlich bis Mitte 2026 bzw. 2028 zu erstellenden Wärmeplanungen und -konzepte maßgeblich. Bestehende Heizungsanlagen müssen mit Inkrafttreten des GEG nicht ausgetauscht werden. Übergangsfristen sind zu beachten. Reparaturen bestehender Anlagen sind möglich, auch wenn sie die 65 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien nicht erfüllen. Fällt die Heizung allerdings komplett aus, so ist sie durch ein neues Gerät zu ersetzen, bzw. muss bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung entsprechend der neuen 65 Prozent-Vorgaben ersetzt werden.
GEG: Dies kommt auf Wärmenetzbetreiber zu
Für Wärmenetze, die bundesweit aktuell im Schnitt mit nur etwa 18 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien betrieben werden, muss der Wärmenetzbetreiber künftig sicherstellen, dass das Wärmenetz zum Zeitpunkt der Beauftragung des Wärmenetzanschlusses die gesetzlichen Vorgaben einhält. Genaueres regelt das noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches nach aktuellem Entwurf Mindest-EE-/Abwärme-Anteile in Höhe von 30 Prozent ab dem Jahr 2030, 80 Prozent ab 2040, bis hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045 vorsieht. Jedes neue Wärmenetz müsste lt. WPG-Entwurf ab Januar 2024 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.
Marktwirtschaftlicher Wettbewerb ohne Zwangsvorgaben
„Die Transformation hin zur Klimaneutralität ist insgesamt sehr kosten- und zeitintensiv und wird von Bürgern, Kommunen und Energielieferanten enorme Investitionen erfordern“, sagt Gernot Marquart. Systemunabhängig soll es im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung generell über die Jahre hinweg zur maximalen Einbindung erneuerbarer Energien bzw. industrieller Abwärme kommen. Trotz zu erwartender, hoher Kosten, aber vermutlich aus Gründen des vermeintlich hohen Potenzials, setzt der Gesetzgeber für die energetischen Fahrpläne der Kommunen vorrangig auf den Ausbau der Wärmenetze. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) forderte bereits die Förderung des Wärmenetzausbaus mit drei Mrd. € pro Jahr bis 2035. Dann auf Anschluss-, Benutzungszwänge und Verbrennungsverbote zu setzen, ist nach Ansicht der Kreishandwerkerschaft allerdings falsch und kontraproduktiv, denn sie unterbinden lediglich den marktwirtschaftlichen Wettbewerb und fördern monopolistisch geprägte Wärmenetze. Diese Meinung zur zentralen Wärmeversorgung und rund um nachteilige Vertragsbedingungen wird auch von Verbraucherschützern vertreten.
Systemoffen für optimale und verbraucherfreundliche Wärmewende
Heizungs- und Ofenindustrie, Handwerksbetriebe, Schornsteinfeger und Handel im Segment Wärme stehen für einen systemoffenen und marktwirtschaftlichen Wettbewerb der Lösungen ein. Zentrale Wärmenetze werden daher nicht generell abgelehnt, sie sind ebenso Teil der Lösung. „Wenn Nah- und Fernwärme auch im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung frei wählbar und wirtschaftlich sind, tragen sie aus unserer Sicht im Wettbewerb mit dezentralen Heizungstechniken dazu bei, für die Bürger optimale Lösungen zu finden“, sagt Gernot Marquart. Alle Gebäude sind energetisch unterschiedlich, standardisierte Königslösungen gibt es nicht. Der Einbau moderner, individueller Heizungs- und Ofentechniken wirkt sich aber bereits jetzt direkt auf die Senkung von Energiekosten und Verbesserung der CO2-Bilanzen aus. Zugleich darf die Kommunale Wärmeplanung über die Jahre weg nicht zum Bremsklotz für die Wärmewende werden. „Welches regenerative Heizungssystem fürs Haus das Effizienteste ist, und welche Fördermittel es dafür gibt, das wissen die Heizungsbauer vor Ort. Es macht in jedem Fall Sinn, sich bei der persönlichen und individuellen Wärmeplanung kompetent und professionell beraten zu lassen“, so Obermeister Gernot Marquart.
Informationen zur Kreishandwerkerschaft:
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Kreishandwerkerschaft Freiburg Breisgau – Hochschwarzwald – Markgräflerland (www.kreishandwerkerschaft-freiburg.de) die Interessensvertretung von derzeit 36 Innungen mit rund 1.800 Handwerksbetrieben. Zu unseren Hauptaufgaben zählen: die Bündelung der Interessen unserer unterschiedlichen Gewerke, die Pflege vielfältiger Kontakte zu unseren Partnern aus Politik und Wirtschaft sowie die Nachwuchsgewinnung der Mitgliedsunternehmen.
(Info: Kreishandwerkerschaft Freiburg)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
28. Sep 2023 - 11:01 UhrHandwerk unterstützt Wärmeplanung der Kommunen - Infoveranstaltung zu Möglichkeiten der KWP-Umsetzung und zum Heizungsgesetz

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