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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

2. Aug 2024 - 14:15 Uhr

Regierungspräsidium genehmigt Erweiterung der Power-to-Gas-Anlage der Firma Naturenergie Hochrhein in Grenzach-Wyhlen (Landkreis Lörrach) - Erweiterung der Anlage erfordert höhere Sicherheitsauflagen für den Betreiber

Regierungspräsidium Freiburg

RT-Archivbild
Regierungspräsidium Freiburg

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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat am heutigen Freitag der Naturenergie Hochrhein AG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der bestehenden Power-to-Gas-Anlage in Grenzach-Wyhlen (Landkreis Lörrach) erteilt. Damit wird die bestehende Anlage zur Herstellung von Wasserstoff um eine weitere Elektrolyseanlage erweitert.

Konkret beinhaltet die Genehmigung eine Erweiterung der Power-to-Gas Anlage um fünf Megawatt, die Erhöhung der Speicherkapazität und vier zusätzliche Stellplätze zur Befüllung von Wasserstofftrailern. Der hierfür benötigte Strom stammt aus dem Wasserkraftwerk Grenzach-Wyhlen, welches in unmittelbarer Nähe der Anlage liegt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Um die Anlage verwirklichen zu können, mussten von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen zunächst die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Bereits im Mai hatte das RP den vorzeitigen Bau der Erweiterung genehmigt. Für die Inbetriebnahme war aber die endgültige Genehmigung notwendig.

Im Genehmigungsverfahren wurden von mehreren Bürgern Einwendungen erhoben, unter anderem von der „Bürgerinitiative Wasserkraftwerk am Altrhein“. Daher fand im April ein Erörterungstermin im Haus der Begegnung in Grenzach-Wyhlen statt. Die Einwender äußerten insbesondere Bedenken wegen möglicher Gefahren, die von der Wasserstofferzeugungsanlage ausgehen könnten.

Da der Betrieb infolge der nun genehmigten Lagermengen unter die Störfallverordnung fällt, muss die Naturenergie nach der Erweiterung noch höheren Sicherheitsanforderungen genügen als bisher. Im Rahmen der jetzt erteilten Genehmigung gibt das RP daher genaue Regelungen vor, um einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten, der dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. So muss die Naturenergie nun ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellen und ein Sicherheitsmanagementsystem umsetzen.

(Info: Regierungspräsidium Freiburg)


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