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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

16. Oktober: „Betrifft es mich? Was muss ich tun?“ - Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderungen im Rathaus im Stühlinger in Freiburg - Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen am Bundesteilhabegesetz in Kraft

16. Oktober: „Betrifft es mich? Was muss ich tun?“ - Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderungen im Rathaus im Stühlinger in Freiburg - Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen am Bundesteilhabegesetz in Kraft.

Foto: Stadt Freiburg
16. Oktober: „Betrifft es mich? Was muss ich tun?“ - Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderungen im Rathaus im Stühlinger in Freiburg - Zum 1. Januar 2020 treten Änderungen am Bundesteilhabegesetz in Kraft.

Foto: Stadt Freiburg

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), erlassen am 23. Dezember 2016, beinhaltet umfangreiche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen. Es trat bzw. tritt in vier Stufen in Kraft (2017, 2018, 2020 und 2023). Die dritte Stufe kommt nun zum 1. Januar 2020 und bringt weitere grundsätzliche Änderungen mit sich. Besonders viel ändert sich für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen („besondere Wohnformen“). Ab 2020 werden etwa Leistungen der Existenzsicherung (Miete, Barbetrag) und der Eingliederungshilfe (Betreuung, Assistenz) voneinander getrennt.

Nun gibt es sicherlich wieder viele Betroffene, die Fragen haben, einen Antrag stellen müssen oder ein Konto brauchen. An all diese Personen richtet sich ein Info-Termin mit offenem Austausch, den das Amt für Soziales und Senioren zusammen mit der kommunalen Behindertenbeauftragten Sarah Baumgart veranstaltet. Er findet am Mittwoch, 16. Oktober, von 16.30 bis 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses im Stühlinger (Gebäude C, Bestandsgebäude, Fehrenbachallee 12) statt. Wer für diese Veranstaltung eine Gebärdensprachdolmetschung braucht, wende sich an sarah.baumgart@stadt.freiburg.de.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.


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