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16. Oct 2020 - 22:23 Uhr

Fußball: Spieler mit Wohnsitz in Risikogebiet dürfen jetzt doch eingesetzt werden - Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht


Freitga, 22:17 Uhr: Soeben hat die Landesregierung die aktualisierte Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung veröffentlicht. Darin enthalten ist nun eine Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht für Einreisen aus Grenzregionen nach Baden-Württemberg.

Demnach besteht nun keine Quarantänepflicht mehr für Personen, die aus zum Risikogebiet erklärten Grenzregionen nach Baden-Württemberg einreisen und deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert.

Grenzregionen sind die Mandatsgebiete der Oberrheinkonferenz und der Internationalen Bodenseekonferenz, die nicht auf deutschem Staatsgebiet liegen. In Frankreich sind dies die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin und in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Spieler aus diesen Gebieten können somit weiterhin ohne Quarantäne einreisen und an Spielen teilnehmen.

Die Vereine wurden von uns darüber ebenfalls per E-Postfach in Kenntnis gesetzt.

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ERSTMELDUNG

Fußball: Spieler mit Wohnsitz in Risikogebiet dürfen vorerst nicht eingesetzt werden - Regelung gilt für Amateure sowie Vertragsspieler - Vereine können Spiele in Anlehnung an SBFV-Spielordnung (§45 2.) verlegen lassen

Gestern wurden das Elsass und Teile der Schweiz durch das RKI ab Samstag zu Risikogebieten erklärt. Nach aktuellem Stand müssen sich Personen, die aus diesen Gebieten nach Deutschland einreisen, in Quarantäne begeben. Für den Fußball bedeutet dies, dass Spieler mit Wohnsitz in einem Risikogebiet vorerst nicht eingesetzt werden können/dürfen. Dies gilt für Amateure, aber auch für Vertragsspieler.

Sollten Vereine -insbesondere im Grenzgebiet- in Folge dessen auf mehr als 7 Stammspieler verzichten müssen, so können Spiele in Anlehnung an die SBFV-Spielordnung (§45 2.) verlegt werden. Hierzu wurden den Vereinen entsprechende Ansprechpartner in den Fußballbezirken per E-Postfach mitgeteilt.

Die baden-württembergische Landesregierung arbeitet derzeit an einer neuen Fassung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT) auf Basis einer Musterquarantäneverordnung des Bundes. Sollten sich daraus Änderungen in Bezug auf die oben genannten Regularien ergeben, werden wir entsprechend informieren.

(Presseinfo: Südbadischer Fußballverband e.V., 16.10.2020)


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