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Gesamte Regio - Freiburg

2. Mai 2011 - 12:13 Uhr

Nach Erdgas nun auch kein Strom mehr! Lieferverträge für TelDaFax-Kunden gekündigt ++ Badenova springt für rund 800 Kunden ein ++ Keine Versorgungsunterbrechung

Die badenovaNetz-GmbH leitet mit Wirkung vom 02.05. 2011 nun auch keinen Strom des Energiehändler TelDaFax mehr durch ihre Netze. Wie beim Erdgas wurde nun auch für die Stromdurchleitung der entsprechende Lieferanten-Rahmenvertrag mit TelDaFax aufgekündigt. Badenova übernimmt die Ersatzversorgung der rund 800 betroffenen Kunden. Jeder Kunde wird sicher und zuverlässig versorgt.

Hintergründe und Auslöser für diesen Schritt sind identisch mit der Entwicklung beim Erdgas. Nachdem TelDaFax bei der Zahlung der Netzdurchleitungsgebühren mit einem hohen fünfstelligen Betrag im Rückstand ist und weder auf Mahnungen noch Fristsetzungen reagiert hat, erfolgte nunmehr die Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages. Damit kann TelDaFax seine Kunden im Stromnetz der badenova nicht mehr mit Energie beliefern.

Für einen solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass der örtliche Grundversorger, also die badenova, die betroffenen Kunden in seine Grundversorgung übernimmt. Damit ist die unterbrechungsfreie Versorgung der Kunden gewährleistet, in jedem Haushalt kommt weiterhin Strom aus der Steckdose. Die betroffenen Haushalte sind nach dem Willen des Gesetzgebers damit aber ab sofort keine TelDaFax-Kunden mehr, sondern automatisch Kunden der badenova und werden neben einer Information über diese Zusammenhänge irgendwann auch eine Stromrechnung von badenova bekommen. Dies ist besonders ärgerlich für all jene Kunden, die angelockt von Billigtarifen und im Vertrauen auf die Seriosität von TelDaFax dort bereits hohe Vorauszahlungen geleistet haben.

Die Stiftung Warentest rät dazu auf ihrer Homepage:

„Mit der Kündigung des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Teldafax erlischt jedoch nicht automatisch der Vertrag zwischen Kunden und Teldafax. Kunden in der Ersatzversorgung sollten daher den Vertrag aktiv beenden. Nach dem Gesetz müssen sie Teldafax eine Frist einräumen, die Belieferung wieder aufzunehmen. Acht Tage reichen. Verstreicht die Frist erfolglos, können Kunden den Vertrag fristlos kündigen. Sie berufen sich dabei auf § 314 BGB. Dieser regelt Kündigungen aus wichtigem Grund, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.“

Bundesweit haben aus den gleichen Gründen wie badenova inzwischen rund ein Dutzend weiterer Energieversorger ihre Verträge mit Teldafax gekündigt. Die „Welt am Sonntag“ berichtete in ihrer jüngsten Ausgabe, TelDaFax habe inzwischen über 50 Mio. Euro Verbindlichkeiten bei Netzbetreibern und aufgrund von Netzsperrungen bereits 36.000 Strom- und Erdgaskunden verloren.

(Presseinfo: Dr. Roland Weis, Leitung Unternehmenskommunikation, badenova AG & Co. KG vom 02.05.2011)


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