Verwaltung wünscht sich mehr Handlungsspielraum für
Gespräche mit Netzbetreibern über neue Standorte – Absage
an gesamtstädtisches Mobilfunkkonzept
Gesamtimmission elektromagnetischer Funkwellen ging
zwischen 2003 und 2009 in Freiburg zurück – Grenzwerte
werden überwiegend nur zu unter einem Prozent
ausgeschöpft
OB Salomon: Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung ernst
und suchen eine pragmatische Lösung. Um die
Strahlenbelastung zu reduzieren, ist es unter bestimmten
Voraussetzungen sinnvoll, auch städtische Standorte für
Sendeanlagen zuzulassen
Mobilfunk ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Jedes
vierte Telefongespräch hierzulande wird heute per Handy geführt.
Bei der jüngsten Erhebung (2010) waren in Deutschland 110
Millionen Mobiltelefone im Einsatz. Für die Netzverbindung sorgen
über 60.000 Standorte mit Mobilfunksendeanlagen, doch wenn es
an die Suche nach neuen Standorten geht, wird – auch in Freiburg
– regelmäßig Kritik wegen der elektromagnetischer Funkwellen
laut. So gab es immer wieder Proteste gegen den Neubau von
Sendeanlagen in oder bei Wohngebieten, insbesondere in den
Stadtteilen Rieselfeld, Vauban und Wiehre.
Funkwellen entstehen nicht nur durch Mobilfunk, sondern auch seit
vielen Jahrzehnten und in erheblich höherem Maße durch die
Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehsendungen. Dennoch
lösen sie vor allem im Kontext des Mobilfunks Ängste vor
„Elektrosmog“ aus. 1,5 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich
laut Bundesamt für Strahlenschutz als „elektrosensibel“;
gesundheitliche Störungen führen sie auf die elektromagnetischen
Wellen des Mobilfunks zurück. Ein Zusammenhang ist
wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Dennoch muss sich die
Stadtverwaltung dieser Diskussion stellen.
Zugleich ist die Stadtverwaltung rechtlich verpflichtet, ein
flächendeckendes Mobilfunknetz zu ermöglichen. Der Spielraum
zwischen Mobilfunkängsten und Netzerfordernissen ist dabei
schmal; die Möglichkeiten bauordnungs- und planungsrechtlicher
Steuerung, um Sendeanlagen an unerwünschten Standorten zu
verhindern, sind gering. Um den städtischen Handlungsspielraum
in dieser Sache zeitgemäß anzupassen, nehmen sich der
Bauausschuss am 25. Mai und der Hauptausschuss am 30. Mai
des Themas Mobilfunksendeanlagen an. Am 7. Juni liegt das
Freiburger Handlungskonzept dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vor.
Der Beschlussantrag formuliert dazu drei Aufträge. Erstens soll
die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für
Wohngebiete weiterhin prüfen, ob im Einzelfall die Errichtung von
MF-Sendeanlagen aus gestalterischen Gründen ausgeschlossen
werden kann, wie dies seit 2009 in fünf Baugebieten geschehen
ist. Zweitens soll sie vor allem in Gewerbe- und Mischgebieten
prüfen, ob Sendeanlagen verschiedener Netzbetreiber am Rand
des Gebiets auf einem Mast gebündelt werden können, um so die
Immissionsbelastung der Bevölkerung durch elektromagnetische
Funkwellen zu reduzieren. Drittens soll sie mit Netzbetreibern
weiterhin regelmäßig Gespräche über neue Sendestandorte
führen und städtische Grundstücke zur Verfügung stellen dürfen,
wenn sich dadurch die Immissionsbelastung gegenüber dem vom
Netzbetreiber vorgesehenen Standort senken lässt.
Damit soll der Ratsbeschluss vom 27. November 2001 modifiziert
werden, der Sendeanlagen auf städtischen Immobilien in einem
500-Meter-Umkreis von sensiblen Einrichtungen (Wohngebäude,
Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.) ausgeschlossen hat.
Nachdem in der Vergangenheit mehrere Anlagen von städtischen
Gebäuden auf private Standorte versetzt worden sind, waren in
mindestens einem Fall, beim Kepler-Gymnasium, höhere
Immissionen gemessen worden als vorher. Um dies künftig zu
verhindern, sollen nunmehr auch städtische Grundstücke für
Sendeanlagen genutzt werden können, wenn damit eine geringere
Immission nachgewiesen werden kann als bei einem Standort
außerhalb des bisherigen 500-Meter-Radius. OB Dieter Salomon:
„Wir nehmen die Sorgen ernst und suchen einen vernünftigen und
pragmatischen Weg, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich
zu schützen. Die bisherigen Vorgaben des Gemeinderats mit dem
strikten Ausschluss städtischer Objekte waren dazu keine
geeignete Grundlage.“
Zuletzt hatte sich der Gemeinderat am 27. Januar und 5. Mai 2009
mit dem Thema befasst. Dazu lag ihm ein Zwischenbericht über
Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet sowie über rechtliche und
politische Möglichkeiten zur kommunalen Steuerung solcher
Sendeanlagen vor. Damals hat der Gemeinderat der Verwaltung
umfangreiche Aufträge erteilt. Mit der neuen Beschlussvorlage
informiert die Stadtverwaltung nun, in welchem Umfang diese
Aufträge erledigt wurden bzw. noch erledigt werden können. Das
von MF-Gegnern geforderte gesamtstädtische Mobilfunkkonzept
durch eine Bauleitplanung lässt sich dabei jedoch unabhängig von
rechtlichen Bedenken aus tatsächlichen Gründen nicht
verwirklichen; zu gering ist der Bedarf an neuen Sendestandorten.
Standorte von Mobilfunksendeanlagen in Freiburg
Mit einer Datenbank auf der Webseite der Bundesnetzagentur
(www.emf2.bundesnetzagentur.de/karte.html) lässt sich die Lage
von Funkanlagen bundesweit recherchieren. Dazu will die
Stadtverwaltung noch im Laufe dieses Jahres der interessierten
Öffentlichkeit ein Mobilfunkkataster im Internet zur Verfügung
stellen. Die jüngste Bestandsaufnahme im Mai 2011 ergab:
1. Seit 2009 sank die Zahl der Standorte durch Abbau und
Zusammenlegung von 107 auf 101. An zehn Standorten befinden
sich die Anlagen an Masten, ansonsten auf Dächern. Von den
Netzbetreibern ist T-Mobile an 50, Vodafone an 39, O² an 39 und
E-Plus an 27 Standorten vertreten; das macht in der Summe 155
Sendeanlagen.
2. Nur 14 dieser 101 Standorte liegen auf städtischen Immobilien.
Seit 2009 wurden drei Standorte gekündigt (Kepler-Gymnasium,
ehemalige Karlskaserne am Siegesdenkmal, Amt für öffentliche
Ordnung). Bei den Standorten auf städtischen Grundstücken
handelt es sich um fünf Anlagen im Außenbereich (Mundenhof,
Waltershofen, Opfingen, Günterstal), eine Anlage auf dem SC-
Stadion und einen Mast auf dem B31-Tunnel. Die anderen sieben
Anlagen stehen auf Grundstücken städtischer Gesellschaften.
3. In nächster Zeit werden am Ort kaum noch neue Standorte
benötigt. Die Um- und Aufrüstung auf den UMTS-Standard ist
weitgehend abgeschlossen; meist wurden sie an vorhandenen
Standorten zusätzlich installiert. Mit der Einführung des LTE-
Standards ist in Freiburg erst später zu rechnen.
4. Bei der Bevölkerung kritisch beurteilte Standorte liegen vor
allem im Rieselfeld, Vauban und der Wiehre. Der Abbau eines
bestehenden Standorts in der Maria-Theresia-Straße und die
Verlagerung der Anlagen auf einen neuen Sendemast am Wiehre-
Bahnhof sind bis zum Jahresende angekündigt. Für das zweite
Halbjahr 2011 wird die Errichtung eines zusätzlichen Masten im
Außenbereich von Zähringen vorbereitet. Damit wird sich die
Gesamtzahl der Standorte nach derzeitigem Stand bis zum
Jahresende 2011 nicht verändern.
5. Neue Standorte von Dachanlagen gab es in der Talstraße und
der Rieselfeldallee, weil die Netzbetreiber hier auf privaten
Gebäuden Ersatzstandorte für die von der Stadt gekündigten
Standorte (Amt für öffentliche Ordnung, Kepler-Gymnasium) in der
Nähe gefunden haben.
6. Für den BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben) soll in Freiburg oder Gundelfingen auf dem
Rosskopf in der Nähe der bestehenden Windkraftanlagen ein 50
Meter hoher Sendemast errichtet werden. Für den Freiburger
Standort läuft das Baugenehmigungsverfahren derzeit.
Messungen der elektromagnetischen Strahlenbelastung
Von Menschen erzeugte elektromagnetische Funkwellen gibt es
durch Radio und Fernsehen seit Jahrzehnten. Die Reichweite ihrer
Sender übertrifft die der MF-Sendeanlagen um ein Vielfaches.
Auch wenn sich das Verhältnis allmählich ändert, sind erstere
Immissionen deutlich größer als die des Mobilfunks. Nach
Messungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) lag das Verhältnis im
Jahr 2009 bei 57% durch TV/Rundfunk zu 37% durch Mobilfunk;
die übrigen 6% verursacht der Funkverkehr von Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Dabei macht es
nach Aussage von biologischen und medizinischen Fachleuten für
den menschlichen Organismus keinen Unterschied, dass die
elektromagnetischen Wellen des Mobilfunks - allerdings auch nur
teilweise - „gepulst“ sind und sich insoweit von Radio- und
Fernsehsignalen unterscheiden.
Die von MF-Kritikern geforderte Messung elektromagnetischer
Strahlung in Freiburg unternahm die LUBW bereits im Jahr 2003.
Ergebnis damals: die Belastung lag sehr deutlich unter den
Grenzwerten der geltenden Bundesimmissionsschutzverordnung.
Von März bis August 2009 wurde diese großräumige Messung im
Auftrag der LUBW in Freiburg wiederholt. Ein Schwerpunkt galt
nun den Auswirkungen neuer Technologien (digitales Fernsehen,
UMTS-Mobilfunk, digitaler BOS-Funk). Ergebnis diesmal: die
Gesamtimmission elektromagnetischer Funkwellen hat seit 2003
im Raum Freiburg abgenommen und liegt weiterhin erheblich unter
den Grenzwerten. Im Jahr 2009 hatten 87% der 56 Messpunkte in
Freiburg den Grenzwert nicht einmal zu einem Hundertstel
ausgeschöpft (2003: 66%). Der Mobilfunk schöpfte 2009 den
Grenzwert zu 0,31% aus (2003: 0,26%). Die Ergebnisse aller
Messungen sind auf der Webseite der LUBW dokumentiert.
Auch die Messungen bei Sendeanlagen in Landwasser, Vauban
und Rieselfeld 2005 im Auftrag der Stadtverwaltung ergaben in
allen Fällen eine sehr deutliche Unterschreitung der gesetzlichen
Grenzwerte: sie wurden nur zu 0,0109 % (Auwaldstraße), 0,012 %
(Wiesentalstraße) bzw. 0,028 % (Keplergymnasium) ausgeschöpft.
Reduzierung der Grenzwerte: ein vergeblicher Anlauf
Im Mai 2009 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt,
beim Bund auf eine Reduzierung der Grenzwerte hinzuwirken. Die
zulässige Belastung durch elektromagnetische Wellen sollte auf
das vom Europäischen Parlament im April 2009 geforderte Maß –
ein Hundertstel der deutschen Grenzwerte – gesenkt werden.
Bereits 2001 war eine ähnliche Anfrage des Freiburger
Oberbürgermeisters an die Bundesregierung vom damaligen
Umweltminister Trittin abschlägig beschieden worden.
Mit Schreiben vom 21. Oktober 2010 bat OB Salomon die
damalige Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth, um
eine Initiative des Städtetages beim Bundesgesetzgeber zur
Absenkung der Grenzwerte. Daraufhin kam die Fachkommission
Umwelt des Städtetages zum Ergebnis, dass keine neuen
Argumente oder Untersuchungen vorlägen, die für eine
Verschärfung der Grenzwerte sprächen. Deshalb sieht der
Städtetag von einer Initiative gegenüber der Bundesregierung ab.
Ein erneuter Vorstoß der Stadt Freiburg für eine Senkung der
Grenzwerte erscheint derzeit nicht sinnvoll.
Mobilfunkkonzept und Bauleitplanung – Standortsteuerung
durch Verhandlungen mit den Netzbetreibern
Mobilfunkkritiker hatten 2009 zur Standortsteuerung für Freiburg
ein MF-Konzept durch Bebauungspläne mit Grenzwertabsenkung
gefordert. Seither ergaben Gespräche mit unabhängigen Experten,
Gutachtern, Netzbetreibern, Mobilfunkkritikern und anderen
Kommunen, dass ein solches Konzept in Freiburg – unabhängig
vom rechtlichen, finanziellen und personellen Aufwand – keinen
Sinn macht. Die Standortplanung und Umrüstung auf den UMTS-
Standard ist hier weitgehend abgeschlossen; die bestehenden 155
Sendeanlagen genießen Bestandschutz. Zudem scheitert eine
Gesamtplanung am unterschiedlichen, wegen der wachsenden
Nachfrage dynamischen Bedarf der Netzbetreiber.
Um die Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische
Funkwellen von MF-Sendeanlagen zu reduzieren, versprechen
aus Sicht der Verwaltung andere Steuerungsmöglichkeiten mehr
Erfolg. Eine Alternativenprüfung sieht dabei für den Netzausbau
vier Möglichkeiten vor:
- Netzversorgung durch Sendeanlagen an hohen Standorten, im
Außenbereich oder an nicht besonders schutzwürdigen Orten im
Innenbereich,
- Konzentration an bestehenden Standorten, soweit dadurch nicht
unerwünschte Immissionskonzentrationen hervorgerufen werden,
- Vermeidung von Sichtbeziehungen zwischen empfindlichen
Standorten und Sendeanlagen,
- Ausnutzung des Nahbereichsschattens.
Fazit
Die Stadtverwaltung hält die Alternativenprüfung für eine
sachgerechte Lösung, die für Freiburg übernommen werden soll.
In Kenntnis der Erfahrungen auch aus anderen Städten schlägt sie
für das weitere Vorgehen fünf Leitpunkte vor:
1. In neuen Wohngebieten sind Sendeanlagen aus gestalterischen
Gründen auszuschließen, soweit dies im Einzelfall zulässig ist.
2. In den Verhandlungen, die die Stadtverwaltung auch künftig mit
den vier MF-Betreibern zwei- bis dreimal jährlich führt, sollen
Sendeanlagen auf möglichst „unschädlichen“ (Mast-) Standorten
am Rande von Gewerbe-/Mischgebieten oder im Außenbereich
gebündelt werden, wenn dadurch die Immissionsbelastung in
Wohngebieten und für „sensible Einrichtungen“ verringert werden
kann. Dabei werden Alternativen für die Standorte untersucht.
3. Der Gemeinderatsbeschluss von 27. November 2001 soll
modifiziert werden. Seine Umsetzung hat gezeigt, dass damit
„sensible Einrichtungen“ nicht besser geschützt werden, sondern
sogar Verschlechterungen eintreten können (Beispiel Kepler-
Gymnasium).
4. Es wird geprüft, ob eine Information der Bevölkerung im
Amtsblatt über den sachgerechten Umgang mit Handys, WLAN-
Netzen, schnurlosen DECT-Telefonen etc. zur Reduzierung der
Immissionsbelastung durch elektromagnetische Wellen sinnvoll ist.
5. Den Verzicht auf WLAN-Netze und schnurlose Telefone in
städtischen Gebäuden hält die Verwaltung aus fachlicher Sicht
ebenso wenig für sinnvoll wie ein (praktisch nicht durchsetzbares)
Verbot der Handy-Nutzung in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ob die im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung
vorgesehenen Initiativen zum Mobilfunk das Handlungsspektrum
für die Stadt Freiburg erweitern, bleibt abzuwarten.
(Presseinfo: Toni Klein, Presse- und Öffentlichkeitsreferat Stadt Freiburg vom 31.05.2011)
Titelseite » Aus den Landkreisen » Textmeldung
Stadtkreis Freiburg - Freiburg
31. Mai 2011 - 14:15 UhrMobilfunk in Freiburg: Netzversorgung flächendeckend – Zahl der Standorte von Sendeanlagen seit 2009 von 107 auf 101 reduziert – Kaum noch neue Standorte nötig
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