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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

4. Sep 2017 - 12:27 Uhr

Gewusst wie: Kündigung im Arbeitsverhältnis - IHK-Informationsveranstaltung am 14. September zu Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsschutz

Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke. Die IHK Südlicher Oberrhein informiert Arbeitgeber über Form, Zugang, Berechtigung, Vollmachten sowie den notwendigen Inhalt von Kündigungen am Donnerstag, 14. September, in Freiburg in einem Vortrag.

Arbeitgeberseitige Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein. In vielen Fällen besteht jedoch zusätzlich ein Sonderkündigungsschutz. Dieser ist in den meisten Fällen auch schon zu beachten, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, also im Kleinbetrieb oder innerhalb der ersten sechs Monate des bestehenden Arbeitsverhältnisses. In einer Informationsveranstaltung der IHK Südlicher Oberrhein erfahren interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer, ab wann und in welchen Fällen Sonderkündigungsschutz, etwa für Schwerbehinderte, Mandatsträger, Schwangere/Stillende und in Elternzeit beziehungsweise in Pflegezeit befindliche Arbeitnehmer besteht und welche Schritte sie unternehmen müssen, um dennoch wirksam kündigen zu können.
Referent Dr. Rüdiger Gaenslen von der SLP Anwaltskanzlei Dr. Seier & Lehmkühler in Reutlingen gibt bei der Veranstaltung eine leicht verständliche Orientierung und praktische Hilfestellung zur Vermeidung von typischen Fehlern bei den wichtigsten Fragestellungen.
Der Vortrag findet am Donnerstag, 14. September, in den Räumen der Hauptstelle der IHK Südlicher Oberrhein in Freiburg, Schnewlinstraße 11-13, statt. Die Teilnahme kostet 49 Euro. Mehr Informationen finden Interessierte im Netz auf www.suedlicher-oberrhein.ihk.de unter Eingabe der Veranstaltungsnummer 12696884. Fragen beantwortet Melanie Schwarzer telefonisch unter der Rufnummer 0761/3858-253 oder per E-Mail: melanie.schwarzer@freiburg.ihk.de.

(IHK Südlicher Oberrhein | 04.09.2017)


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