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Überregional - Berlin

9. Nov 2018 - 17:05 Uhr

CO2 Abgabe e.V.: Umweltministerkonferenz fordert von Bundesregierung Konzept zur CO2-Bepreisung - Jörg Lange: Verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für nationale CO2-Preise möglich

Der CO2 Abgabe e.V. begrüßt die heutige einstimmig gefasste Aufforderung der Umweltministerkonferenz an die schwarz-rote Bundesregierung, einen Vorschlag für eine CO2-Bepreisung vorzulegen, der in den Bereichen Stromerzeugung, Wärme und Mobilität wirksam wird.

„Angesichts des Verfehlens der Klimaschutzziele 2020 und der begrenzten Wirksamkeit des europäischen Emissionshandels ist es mehr als geboten, dass die Bundesregierung besser heute als morgen die Debatte um wirksame CO2-Preise eröffnet“, sagte Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. „Die Forderung der Umweltministerkonferenz ist konsequent. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) täten gut daran, den Forderungen der Umweltministerkonferenz schnellst möglich nachzukommen.“ Eine Begrenzung auf die Sektoren Wärme und Verkehr wäre eine vertane Chance für den Klimaschutz, Bürokratieabbau und die soziale Ausgestaltung der Energiewende.

Neben einem Vorschlag für wirksame CO2-Preise über alle Sektoren fordern die Umweltminister der Länder eine verfassungs- und europarechtskonforme Überprüfung durch die Bundesregierung, insbesondere im Kraftwerkssektor. „Ein Vorschlag für eine CO2-Bepreisung muss den rechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes, der deutschen Energie- und Steuergesetzgebung sowie den europarechtlichen Anforderungen standhalten“, so Lange.

Dem CO2 Abgabe e.V. nach liegen wirksame Vorschläge zur CO2-Bepreisung bereits vor. Einer rechtlichen Machbarkeitsstudie im Auftrag des CO2 Abgabe e.V. zufolge lässt sich ein einheitlicher CO2-Preis für Strom, Wärme und Verkehr auch national im Einklang mit Welthandelsrecht und EU-Recht ausgestalten. „Bereits 1992 hat die EU eine einheitliche CO2- oder Energiesteuer selbst empfohlen“ weiß Lange. „Sie zielt darauf ab, einen gemeinschaftlichen Rahmen zur Besteuerung von Energieerzeugnissen aufzustellen.“ Im Jahr 2011 wurde zudem von Seiten der EU einen Vorschlag zur Einführung einer den europäischen Emissionshandel ergänzenden CO2-Steuer gemacht. Und Länder wie Frankreich, Niederlande oder Österreich signalisieren seit längerem ihre Bereitschaft zur gemeinsamen Einführung einheitlicher CO2-Preise.

Zur Umsetzung wirksamer CO2-Preise in nationales Recht schlägt der CO2 Abgabe e. V. die klimagerechte Modifizierung bestehender Umlagen und Steuern auf Energie und Energieerzeugnisse vor. Sie würde zu weniger Bürokratie, Planungssicherheit und damit mehr Klimaschutz führen. Dies ist verfassungsrechtlich im Rahmen der bestehenden Gesetze wie dem Energiesteuergesetz (EnergieStG ) sowie dem Stromsteuergesetz (StromStG) möglich und bedarf keiner gänzlich neuen gesetzlichen Regelung. Die im EnergieStG festgelegten Steuersätze (Verbrauchssteuern) würden jeweils durch entsprechende Emissionsfaktoren nach dem Treibhausgaspotential ergänzt. Der Anwendungsbereich des EnergieStG müsste auf zur Stromproduktion eingesetzte fossile Energieträger erweitert und die Besteuerung von Strom nach dem StromStG entsprechend auf das Mindestmaß (gemäß Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG) herabgesenkt werden.

Hintergrund:

Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von bislang rund 850 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Dazu setzen wir uns für eine verursachergerechte, sozialverträgliche und technologieoffene Umsetzung ein, die Bürokratie abbaut sowie Planungssicherheit und Innovationen fördert

(Presseinfo: CO2 Abgabe e.V.)


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