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20. Mar 2019 - 11:19 Uhr

15,20 Euro pro Stunde ist neue Untergrenze auf dem Bau - Mindestlohn für Bauarbeiter in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und der Stadt Freiburg gestiegen

Die Branche brummt: Viel zu tun haben Beschäftigte auf dem Bau. Jetzt steigt der
Mindestlohn für Maurer, Zimmerer und Straßenbauer auf 15,20 Euro pro Stunde, so die IG
BAU Südbaden.
Die Branche brummt: Viel zu tun haben Beschäftigte auf dem Bau. Jetzt steigt der
Mindestlohn für Maurer, Zimmerer und Straßenbauer auf 15,20 Euro pro Stunde, so die IG
BAU Südbaden.

Mehr Geld für Maurer & Co.: Die Bauunternehmen in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Freiburg müssen Facharbeitern nun mindestens 15,20 Euro pro Stunde zahlen.
So hoch liegt ab März der Mindestlohn in der Branche. Auch angelernte Kräfte haben damit Anspruch auf 43 Euro mehr im Monat, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt.
Die Lohnuntergrenze ist für alle Baubetriebe ein Muss. Sie beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur hier 2.640 Menschen. Die IG BAU Südbaden spricht von einem „überfälligen Lohn-Plus“ – appelliert jedoch an Fachkräfte, eine Bezahlung nach Tarif einzufordern oder die Firma zu wechseln. „Der Mindestlohn ist gut, aber der Tariflohn ist besser. Darunter sollte kein ordentlicher Bauarbeiter arbeiten gehen“, so der Bezirksvorsitzende Lukas Oßwald. Dieser liegt derzeit bei 20,63 Euro pro Stunde. „Der Boom im Baugewerbe geht weiter. Viele Firmen suchen händeringend nach qualifizierten Mitarbeitern. Deshalb sollten Bauarbeiter sich nicht unter Wert verkaufen – ohne sie geht es nicht“, sagt Oßwald. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Branche bundesweit Auftragseingänge von knapp 80 Milliarden Euro – der höchste Wert seit 24 Jahren, so das Statistische Bundesamt. Im März steigt außerdem der Mindestlohn für einfachste Hilfsarbeiten. Ungelernte bekommen jetzt mindestens 12,20 Euro in der Stunde. Nach Einschätzung von Gewerkschafter Oßwald versuchen jedoch einige Betriebe, Fachleute mit dem Helfer-Lohn abzuspeisen. „Aber das ist illegal und kann bei einer Betriebskontrolle des Zolls für den Arbeitgeber richtig teuer werden.“



(IG Bauen – Agrar – Umwelt | Bezirksverband Südbaden, 20.03.2019)


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