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3. Apr 2020 - 12:03 Uhr

Frankreich hilft deutschen Unternehmen durch die Coronakrise - IHK Südlicher Oberrhein informiert über Neuerung - Kurzarbeitergeld für französische Mitarbeiter von deutschen Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich


Für Unternehmen diesseits des Rheins gibt es nun Unterstützung vom französischen Staat. Deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich können ab sofort Kurzarbeitergeld für französische Mitarbeiter beantragen. Das haben die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich) sowie die IHK Südlicher Oberrhein als Schwerpunktkammer Frankreich vergangene Woche bei der französischen Regierung bewirkt.

„Das ist ein großer Erfolg für uns und die deutsch-französischen Wirtschaftsverbindungen“, freut sich Patrick Brandmaier, Geschäftsführer der AHK Frankreich mit Sitz in Paris. „Wir sind froh, dass die französische Regierung so schnell auf unseren Appell reagiert hat. Damit werden rund 17.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahrt.“

Bei den Betroffenen handelt es sich um Mitarbeiter von deutschen Firmen, die ausschließlich in Frankreich tätig sind, beispielsweise für die Betreuung von französischen Kunden oder die Wartung von Maschinen in französischen Betrieben verantwortlich sind. Ihr Arbeitgeber sitzt in Deutschland, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihren Wohnsitz in Frankreich, zahlen dort Steuern und Sozialabgaben und haben einen Arbeitsvertrag nach französischem Arbeitsrecht. Allein in Baden-Württemberg gibt es rund 750 Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich mit französischen Mitarbeitern. Im Kammerbezirk der IHK Südlicher Oberrhein sind es knapp 250. „Es ist wichtig, dass es nun für diese Mitarbeiter dieselbe Lösung gibt wie für die deutschen Mitarbeiter in den betroffenen Betrieben“, ist auch Frédéric Carrière, Referent Auslandsmärkte und Zoll bei der IHK Südlicher Oberrhein, sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen.

Die Regelung ist Ende März in Kraft getreten; Anträge der betroffenen Unternehmen an die Behörden in Frankreich sind ab sofort möglich. Die AHK Frankreich unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung. Ansprechpartner ist Thomas Matthes, E-Mail-Adresse tmatthes@francoallemand.com.

(Presseinfo: IHK Südlicher Oberrhein, 03.04.2020)


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