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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

29. Mai 2020 - 15:26 Uhr

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau verlängert Darlehens-Moratorium für Corona-betroffene Kunden - Stundung fälliger Kredit-Tilgungen auf bis zu neun Monate möglich


Die Sparkasse stundet von der Corona-Pandemie betroffenen privaten- und gewerblichen Kunden die fälligen Kredittilgungen für bis zu neun Monate. Ein entsprechendes privates Zahlungsmoratorium hat der Vorstand der Sparkasse beschlossen: „Wir möchten unseren Kunden helfen, finanziell gut durch diese Krise zu kommen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist die Sparkasse zu diesem außergewöhnlichen Schritt bereit“ sagte Marcel Thimm, der Vorsitzende des Vorstands.

Die Sparkasse geht davon aus, dass die Corona-Krise Unternehmen und Verbraucher noch länger beschäftigen wird. Erhebliche Teile der Bevölkerung und viele Unternehmen werden wegen Corona-bedingter Einnahmeverluste zwischenzeitlich in finanzielle Engpässe geraten. „Wir leben mit und von unseren Kunden hier vor Ort. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen für diese Krise finden“, so Thimm.

Private und gewerbliche Kunden der Sparkasse können bei bestehenden Krediten die fälligen Tilgungsleistungen für bis zu neun Monate aussetzen. Die Aussetzung führt zu einer Laufzeitverlängerung des jeweiligen Darlehens, die vertraglich vereinbarten Zinszahlungen und -konditionen bleiben unverändert gültig.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die betroffenen Kreditnehmer Corona-bedingt Zahlungsengpässe haben und ihnen eine Zahlung der fälligen Kredittilgungen aktuell wirtschaftlich nicht möglich ist. Ausgenommen von diesem Moratorium sind insbesondere Förder- oder Sanierungsdarlehen, leistungsgestörte Darlehen, genehmigte/geduldete Überziehungen sowie Kreditkarteneinlösungen und Konsortialfinanzierungen.

Mit ihrem eigenen Zahlungsmoratorium geht die Sparkasse zeitlich deutlich über die schon bestehende gesetzliche Regelung hinaus. Diese sieht vor, dass Corona-bedingt von Einnahmeausfällen betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Stundung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 haben. Unternehmen sind davon nicht erfasst. „Wir denken, dass es im Interesse vieler Kunden ist, für längere Zeit fällige Kredittilgungen nicht erbringen zu müssen. Dazu ist die Sparkasse bei betroffenen Kunden bereit“, sagte Thimm.

Kunden, die die Voraussetzungen erfüllen und das private Moratorium in Anspruch nehmen wollen, sollten sich mit der Sparkasse bis zum 30. Juni 2020 in Verbindung setzen.

(Presseinfo: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, 29.05.2020)


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