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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

30. Jun 2020 - 11:37 Uhr

Ab 1. Juli: Anträge "Stabilisierungshilfe Corona für Hotel- und Gaststättengewerbe" können gestellt werden - Dieter Salomon (Hauptgeschäftsführer IHK Südlicher Oberrhein): „Wir unterstützen diesen so wichtigen Wirtschaftszweig mit allen Kräften“


Die baden-württembergische Landesregierung hat am vergangenen Dienstag (23. Juni) eine Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Ab morgen (Mittwoch, 1. Juli) können die Anträge gestellt werden. Wie schon beim Corona-Soforthilfeprogramm sind wieder L-Bank und Industrie- und Handelskammern im Land in die Organisation involviert. „Wir stehen auch dieses Mal bereit“, sagt Dr. Dieter Salomon, Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein.

Im Kammerbezirk der IHK Südlicher Oberrhein gehören circa 6.000 Betriebe zum Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Bandbreite dabei ist groß und reicht von Restaurant und Hotel über Eisdiele und Campingplatz bis Shisha Bar und Ferienzentrum. „Hotel und Gastro machen fast 10 Prozent aller unserer Mitgliedsbetriebe aus“, rechnet Salomon vor. „Dieser Bereich ist ein wichtiger Wirtschaftszweig für unsere Region, dem wir selbstverständlich mit allen Kräften beistehen.“ Für ganz Baden-Württemberg erwarten die IHKs etwa 36.000 potenzielle Antragssteller. Das Wirtschaftsministerium rechnet nach eigener Aussage dafür mit einem Bedarf von insgesamt 330 Millionen Euro.

Schon beim Soforthilfeprogramm hatten bis zu 70 IHK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Freiburg und Lahr sowie im Home Office Anträge geprüft. Salomon: „Am Ende haben wir mehr als 40.000 Anträge bearbeitet, auch über die üblichen Geschäftszeiten hinaus, auch am Wochenende, um die Wirtschaft in der Region bestens zu unterstützen.“ Für den Hauptgeschäftsführer steht fest: „Diesen Einsatz werden wir bei Bedarf nun wieder leisten.“

Das Procedere der Antragsstellung erläutert Jens Fröhner, Leiter für Digitalisierung und Organisationsentwicklung bei der IHK Südlicher Oberrhein: „Die Antragsteller müssen sich vorab bei ihrem Steuerberater eine Bescheinigung und eine Liquiditätsberechnung besorgen. Der anschließende Workflow erfolgt vollelektronisch. Dabei müssen die zwei Dokumente zusätzlich mit dem Antrag auf Stabilisierungshilfe als PDF über das Portal www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochgeladen werden“. Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung durch die IHKn nach einem vorgegebenen Prüfraster. Fröhner: „Abschließend werden die Anträge an die L-Bank weitergeleitet.“

Salomon hofft, dass die Stabilisierungshilfe ankommt und viele Existenzen sichern kann. „Gerade der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist stark geprägt vom Tourismus. Hier hätte es enorme Auswirkungen auf ganze Ortschaften, wenn Hotels und Gastrobetriebe schließen müssten.“

Alles Wissenswerte für Unternehmen rund um die Corona-Pandemie gibt es unter der Adresse www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/corona. Hier gibt es ab Mittwoch auch den Link zur Antragsstellung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe, zum Formular für die steuerberaterliche Bescheinigung sowie zum Upload-Portal des Antrags.

Zudem bietet die IHK Südlicher Oberrhein eine Beratungshotline. Die Ansprechpartner sind unter den Rufnummern 0761-3858 823 und 0761-3858 824 erreichbar.

(Presseinfo: IHK Südlicher Oberrhein, 30.06.2020)


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