Beherbergungsbetriebe gehören zu den von der Coronakrise besonders Betroffenen. Zum Schutz der Allgemeinheit vor der Verbreitung des Coronavirus ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Damit sind die Betreiber einem Berufsverbot unterworfen, das viele Betroffene in existenzielle Not bringt! Immerhin gewähren Bund und Länder diverse Coronahilfen.
Aber: Die Betreiber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind von den Coronahilfen ausgeschlossen!
Hintergrund ist eine Feinheit des Steuerrechtes. Während Einnahmen von Hotels, Pensionen, Campingplätzen etc. als Gewerbeeinnahmen zu versteuern sind, gelten Mieteinnahmen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser steuerlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Damit entfällt für die Betroffenen die Antragsberechtigung! Für die Betreiber von Ferienhäusern und Ferienwohnungen wird diese steuerliche Zuordnung zur Katastrophe. Sind sie doch von den Lasten der Coronakrise ebenso betroffen wie ihre Wettbewerber aus Hotellerie, Pensionen, Campingplätzen usw. und unterliegen den gleichen touristischen Beherbergungsverboten. Von den Hilfsprogrammen aber sind sie ausgeschlossen!
Luxushotels werden unterstützt – Familienunterkünfte lässt man Pleite gehen!
Dies hat der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages erkannt und mit Beschluss Nr. 83 einer entsprechenden Petition stattgegeben. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die ursprünglich allein auf das Steuerrecht bezogenen Kriterien zur Antragsberechtigung in „Nachverhandlungen mit dem Bund“ so geändert wurden, dass zumindest in Schleswig-Holstein Betreiber, die im Haupterwerb Ferienimmobilien betreiben, nun antragsberechtigt sind.
Aber, auch das reicht bei weitem nicht aus!
Nun möchte man meinen, dass der Zugang zu Coronahilfen des Bundes für alle Bundesbürger gleich sein sollte. Weit gefehlt! In Sachsen zum Beispiel bewilligt die dort zuständige SAB weiter keine Coronahilfen, wenn keine gewerblichen Einnahmen vorliegen. So werden Coronahilfen des Bundes, unter sonst gleichen Bedingungen, mal zugelassen, mal verweigert, je nachdem, aus welcher Region der Antragsteller kommt. Bizarres Ergebnis:
Ferienhausbetreiber im noblen Sylt werden unterstützt, Kollegen in der Lausitz nicht!
Begründung:
Von einem Rechtsstaat ist zur fordern, dass extreme Opfer, die kleinen Gruppen zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt werden, von der Allgemeinheit angemessen entschädigt werden! Die Betroffenen trifft keinerlei Verschulden, dennoch werden sie bis zum Ruin belastet und obendrein von sämtlichen Hilfsprogrammen ausgeschlossen! Wettbewerbsgleichheit und der Gleichheit vor dem Gesetz werden auf das Gröbste verletzt!
Wir fordern:
- einen allgemeinen, gleichen Zugang zu Coronahilfen in Abhängigkeit von den tatsächlich erlittenen Verlusten, unabhängig von der steuerlichen Klassifizierung der Einnahmen.
- Coronahilfen des Bundes müssen für alle Bundesbürger zu gleichen Bedingungen erreichbar sein. Keine Benachteiligung einzelner Länder oder Regionen!
Die Sache eilt! Verstreichende Antragsfristen bewirken, dass verspätet gestellte Anträge verfristen und später nicht mehr nachgeholt werden können!
Wer soll sich wundern, wenn sich Menschen von Politikern, von einem Staat abwenden, der sie zum Wohl der Allgemeinheit entschädigungslos ruiniert, während Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, allesamt vor den wirtschaftlichen Risiken der Coronakrise bestens abgesichert, mit üppigem Corona-Bonus bedacht werden?
(Presseinfo: Ferienwohnungen beim Europa-Park/Bernhard Rein, 17.12.2020)
Titelseite » Aus den Landkreisen » Textmeldung
Ortenaukreis - Rust
17. Dec 2020 - 12:15 UhrCorona-Hilfe für private Ferienwohnungsvermieter gefordert - Petition wurde an Bundestag eingereicht

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