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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

11. Mai 2021 - 15:21 Uhr

Geflügelpest-Sperrbezirke im Landkreis Emmendingen aufgehoben - Geflügelhalter bleiben bis einschließlich 14. Mai in Beobachtungsgebiet


Die vom Landratsamt zur Eindämmung der Geflügelpest ausgewiesenen Sperrbezirke im Elz- und Simonswäldertal sowie am Kaiserstuhl wurden zum 6. Mai 2021 aufgehoben. Die Geflügelhalter bleiben aber noch bis einschließlich 14. Mai 2021 in einem Beobachtungsgebiet, in dem Geflügelhalter zur Eindämmung der Geflügelpest Geflügel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen Bestand noch aus diesem heraus verbringen dürfen.

Diese Regeln müssen noch bis 14. Mai 2021 weitere 400 Geflügelhalter beachten, die seit April ebenfalls in einem Beobachtungsgebiet liegen. Dazu zählen Denzlingen, Reute, Vörstetten, Emmendingen mit Kollmarsreute, Mundingen und Wasser, Sexau, Waldkirch mit Buchholz, Teningen mit Nimburg, Köndringen und Heimbach, Malterdingen, Kenzingen mit Hecklingen, Bahlingen, Riegel, Endingen mit Amoltern, Königschaffhausen und Kiechlinsbergen, Forchheim, Sasbach mit Jechtingen und Leiselheim, Weisweil und Wyhl.

Die Beobachtungsgebiete und die dort geltenden Schutzmaßnahmen werden mit Ablauf des 14. Mai 2021 somit im ganzen Landkreis aufgehoben. Dies hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die am 6. Mai 2021 in Kraft getreten ist. Sie ist auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter der Rubrik „Allgemeinverfügungen“ veröffentlicht.


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