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Breisgau-Hochschwarzwald - Breisgau-Hochschwarzwald

16. Sep 2021 - 15:32 Uhr

30. September: Kreisimpfzentrum Müllheim und mobile Impfteams im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald stellen Dienst ein - Impfungen sind bis zu Schließung ohne Terminvereinbarung möglich

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Das Kreisimpfzentrum in Müllheim wird zum 30.09.2021 geschlossen. Auch die beiden mobilen Impfteams des Impfzentrums Müllheim stellen ihren Dienst zum 30.09.2021 ein. Bis dahin unterstützen die mobilen Impfteams die niedergelassenen Ärzte im Landkreis bei der Durchführung der Auffrischimpfung in den Pflegeheimen im Landkreis.

Bis zur Schließung des Kreisimpfzentrums besteht weiterhin die Möglichkeit eine Corona Schutzimpfung ohne vorherige Terminvereinbarung und freier Impfstoffwahl (nach Verfügbarkeit) zu erhalten. Im Kreisimpfzentrum sind Erst- und Zweitimpfungen, Impfungen von Kindern und Jugendlichen (ab 12 Jahren) sowie Auffrischimpfungen (z.B. für Personen ab 80 Jahren) möglich.

Zur Verfügung stehen die Vakzine von Johnson & Johnson (Einmalimpfung), AstraZeneca (Auffrischimpfung nach vier Wochen) sowie die mRNA-Impfstoffe von BioNTech (Auffrischimpfung nach drei Wochen) und Moderna (Auffrischimpfung nach vier Wochen).

Bis zur Schließung gelten im Kreisimpfzentrum folgende Öffnungszeiten:

- Freitag 17.09.2021 von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr
- Samstag 18.09.2021 von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

- Donnerstag 23.09.2021 von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
- Freitag 24.09.2021 von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr
- Samstag 25.09.2021 von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

- Dienstag 28.09.2021 von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr
- Mittwoch 29.09.2021 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag 30.09.2021 von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Die Impfzentren des Landes schließen zum 30. September 2021. Das bedeutet, dass vergebene Zweittermine dort nicht stattfinden. Wenn die Zweitimpfung ab Oktober stattfinden soll, bitten wir die betroffenen Personen rechtzeitig Kontakt mit ihrer Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt (eingeschlossen sind auch Privatpraxen) aufzunehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren.

Wenn Personen keine Hausarztpraxis haben, finden sich auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102 ) Standorte der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis, um einen Zweitimpfungstermin zu vereinbaren.

Für die Terminvereinbarung für die Zweitimpfung in der Hausarztpraxis ist es wichtig, den Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung einzuhalten den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis zu vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.

Das Kreisimpfzentrum weist daraufhin, dass eventuell bestehende (Zweit-) Impftermine nach dem Ende der Laufzeit des jeweiligen Impfzentrums ungültig sind, auch falls E-Mailerinnerungen durch die Impfterminsoftware versandt werden.


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