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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

27. Dec 2021 - 13:18 Uhr

Testpflicht in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Emmendingen wird verlängert - Kreisregelung schließt sich nahtlos an Landesverordnung an


Eine Testpflicht für Kinder in Kindertagesstätten gilt im Landkreis Emmendingen auch im neuen Jahr: Für den 10. Januar 2022 hat das Land eine landesweite Testpflicht in Kitas und in der Kindertagespflege angekündigt - der Landkreis Emmendingen verlängert seine bestehende Regelung über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 9. Januar 2022, so dass keine Lücke entsteht. Das Landratsamt Emmendingen hat hierzu vor Weihnachten eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Derzeit sind zwar viele Einrichtungen wegen der Weihnachtszeit geschlossen, aber bereits nach Neujahr werden erste Kindertageseinrichtungen wieder den Betrieb aufnehmen.

Seit dem 28. September 2021 müssen im Landkreis Kinder ab drei Jahren in Kindertageseinrichtungen der Kommunen, Kirchen und freien oder privaten Träger zwei Mal in der Woche einen negativen Covid-19-Test vorlegen oder nur einen Test, falls sie höchstens drei Tage pro Woche anwesend sind. Die Regelung war bis 31. Dezember 2021 befristet. Die für die Verlängerung der Kreisregelung bis 9. Januar 2022 erlassene Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter der Rubrik Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Nach mehreren Ausbrüchen in Kindertageseinrichtungen in der dritten Corona-Welle im Frühjahr hatte das Landratsamt am 6. Mai 2021 erstmals eine Testpflicht für Kindertageseinrichtungen verfügt, sie war im Juni von den Städten und Gemeinden in deren Zuständigkeit meist bis zu den Sommerferien verlängert worden. Nach den Ferien trat Ende September die wieder vom Landkreis verfügte und jetzt bis 9. Januar 2022 geltende Regelung in Kraft.


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