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Breisgau-Hochschwarzwald - Breisgau-Hochschwarzwald

13. Jul 2022 - 15:27 Uhr

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: Trockenheit und Hitze sorgen für Waldbrandgefahr - Wasserknappheit in Seen und Flüssen


Die aktuelle Wetterlage sorgt für eine gestiegene Waldbrandgefahr und gesunkene Pegelstände an Flüssen und Seen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der Deutsche Wetterdienst hat für Messstationen im Landkreis für diese Woche die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen. Feuermachen im Wald – auch auf den dafür eingerichteten Grill- und Feuerstellen – ist untersagt. Offene Feuer außerhalb des Waldes müssen mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Zudem gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in den Wäldern. „Auch einzelne Gewitter in den nächsten Wochen werden die Situation nicht wesentlich verbessern. Dafür bräuchte es eine mehrtägige Regenphase mit einem ergiebigen Landregen“, betont Kreisforstamtsleiter Michael Kilian. Waldbrandgefahr bestehe vor allem in Nadelwäldern mit wenig Bodenvegetation, wie z.B. den Kiefernwäldern in der Rheinebene zwischen Neuenburg und Breisach, aber auch in vielen Wäldern des Westabfalls des Schwarzwaldes, des Dreisamtals und im Hochschwarzwald, so Kilian. Über die Hälfte der Waldbrände entstünden durch Fahrlässigkeit und wären daher vermeidbar.

Von den hohen Temperaturen werden auch die Borkenkäfer und sonstigen Schadinsekten profitieren. Diese können sich bei Wärme besser vermehren und zusätzlich verringern sich die Abwehrkräfte der Bäume. „Das Kreisforstamt fordert daher alle Waldbesitzenden auf, ihre Fichten- und Tannenwälder verstärkt auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Dabei dürfen die befallenen Resthölzer, Rinden und Kronenteile wegen der Waldbrandgefahr auf keinen Fall verbrannt werden so“, das Kreisforstamt.

Zudem sind bereits an allen Pegeln im Landkreis die relevanten Niedrigwasserstände erreicht oder unterschritten. Damit ist die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern durch die Rechtsverordnung vom 05. Oktober 2021 eingeschränkt. Mit der Rechtsverordnung wird bei entsprechenden Niedrigwasserständen die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtung, das Baden, das Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen oder ähnliches generell verboten, wenn die genannten Wasserstände an ausgewählten Referenzpegeln für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter den Bürgerinformationen/Allgemeinverfügungen einsehbar. Die aktuellen Pegelstände können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale (www.hvz.de) abgerufen werden.

„Die Feuerwehren im Landkreis haben aufgrund der Wasserknappheit in offenen Gewässern bereits entsprechende Vorkehrungen zur Wasserförderung und dem Transport von Löschwasser getroffen“, betont Kreisbrandmeister Alexander Widmaier.


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