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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

30. Sep 2022 - 12:14 Uhr

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Projekt Repowering Schillinger Berg (Freiamt) wird erteilt - Anstelle der zwei alten Windkraftanlagen kann neues, leistungsstärkeres Windrad aufgestellt werden

RT-Archivbild
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Dank des Einsatzes aller Beteiligten hat das Landratsamt Emmendingen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Projekt Repowering Schillinger Berg erteilt.

„Unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, auch aufgrund einer inzwischen veränderten windkraftfreundlicheren Gesetzeslage, konnte die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die neue Windkraftanlage Schillinger Berg nun vom Landratsamt erteilt werden“, zeigt sich Landrat Hanno Hurth zufrieden. „Mit der Modernisierung der Anlage, dem sogenannten Repowering, wird im Landkreis Emmendingen die dringend notwendige Energiewende weiter vorangetrieben und mit gutem Beispiel vorangegangen.“ Der Erste Landesbeamte, Hinrich Ohlenroth, ergänzt: „Der Standort der neuen Windkraftanlage in der engeren Zone II eines fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets war eine besondere Herausforderung. Das Verfahren hatte daher auch Pioniercharakter für die Windkraftnutzung in besonders geschützten Bereichen eines Wasserschutzgebiets.“

Am 19. Mai 2021 hatte die Ökostrom Consulting Freiburg GmbH den Antrag auf Erteilung einer auf 25 Betriebsjahre befristeten immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) „Wald“ und „Wiese“ im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt eingereicht. Geplant ist der Abbau der beiden 20 Jahre alten Anlagen sowie die Errichtung und der Betrieb der neuen WKA „Schillinger Berg“. Die neue Windkraftanlage soll eine Nabenhöhe von 160 Metern haben, der Rotordurchmesser soll 138,25 Meter und die Gesamthöhe 229,5 Meter betragen. Die Leistung der neuen Anlage wird mit 4,2 MW angegeben. Im Laufe des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens, für das das Landratsamt Emmendingen zuständig war, wurden über 40 Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten und deren Vorschläge und Bedenken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in die Entscheidung mit aufgenommen. Das Projekt Repowering Schilinger Berg wurde insbesondere ausführlich auf Einhaltung der gesetzlichen Rechtsgrundlagen in Bezug auf Umweltverträglichkeit, Immissionsschutz, Naturschutz, Baurecht, Wasserrecht, Luftverkehrsrecht und Forstrecht untersucht und konnte nun nach vielen Gesprächen mit allen Beteiligten genehmigt werden.

Die Entscheidung beruht auch auf der neuen Regelung des § 16b BImSchG, die erst im Laufe des Verfahrens vom Bundesgesetzgeber zu Erleichterung des Repowering geschaffen wurde.


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