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Breisgau-Hochschwarzwald - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

28. Sep 2023 - 15:12 Uhr

Amerikanische Faulbrut im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald - Erweiterung der Sperrbezirke in Ehrenkirchen und Glottertal


Anfang September stellte das Veterinäramt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenvolk auf der Gemarkung der Gemeinde Ehrenkirchen im Ortsteil Norsingen sowie in Glottertal im dortigen Ortsteil Föhrental amtlich fest. Im Nachgang zum Ursprungsausbruch haben die Bienensachverständigen bei weiteren Untersuchungen bei benachbarten Bienenvölkern in beiden Gebieten weitere Infektionen festgestellt.

Das Ausbruchsgeschehen hat sich auf Gebiete in den Ortsteilen Scherzingen und Offnadingen der Gemeinde Ehrenkirchen und auf Gebiete in den Ortsteilen Unterglottertal und Ohrensbach der Gemeinde Glottertal ausgeweitet. Der Sperrbezirk im Glottertal ragt nun mit einem kleinen Teil in den Landkreis Emmendingen hinüber. Das Veterinäramt des Landkreises Emmendingen wurde bereits informiert.

Karten der Sperrbezirke und Einzelheiten über die Maßnahmen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald unter www.lkbh.de/bekanntmachungen.

In den Sperrbezirken dürfen bewegliche Bienenstände von Ihrem Standort nicht entfernt werden, damit die Bienenseuche nicht verschleppt wird. Es dürfen auch keine Bienenvölker in den Sperrbezirk eingebracht werden.

Die Maßnahmen sollen dazu dienen den Sporendruck in den Bienenvölkern so zu verringern, sodass es im Frühjahr nach der Winterruhe nicht zu erneuten Ausbrüchen kommt.

Bienenvölker in den Sperrbezirken müssen, soweit dies noch nicht geschehen ist, unverzüglich unter Angabe des Standortes der Bienenstöcke und der Völkerzahl beim Fachbereich für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Sautierstr. 30, 79104 Freiburg, unter der Telefonnummer: 0761 2187-3928 oder per E-Mail an vetamt@lkbh.de gemeldet werden.

Infobox:
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung der Bienen. Sie stellt keine Gefährdung für den Menschen dar, Honig kann ohne Bedenken verzehrt werden. Es handelt sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein sporenbildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, die Brut aber wiederum anstecken. Die Brut stirbt größtenteils ab mit der Folge, dass das Bienenvolk immer schwächer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überleben.


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