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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

31. Oct 2023 - 16:23 Uhr

Ab 1. November: Bauanträge sollen nur noch digital bei Unterer Baurechtsbehörde des Landratsamtes Emmendingen eingereicht werden - Übergangsfrist, in welcher auch noch Papierform akzeptiert wird, bis 1. Januar 2024


Im Landkreis Emmendingen sollen Bauanträge ab dem 01. November 2023 nur noch digital bei der Unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes eingereicht werden. Bis zum 01. Januar 2024 besteht aber eine Übergangsfrist, bis zu der auch noch die Papierform akzeptiert wird.

Seit Juli 2023 ist es möglich, bei der Unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Emmendingen Bauantragsverfahren digital einzureichen. So können, neben dem üblichen Verfahren im Papierformat, auch Anträge über das Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt dann ebenfalls komplett digital. Lediglich die Ausfertigung der Baugenehmigung erfolgt noch in Papierform.

Nachdem die Einführungs- und Erprobungsphase nun erfolgreich abgeschlossen ist, werden die Antragstellenden und Planungsbüros gebeten, ab dem 01. November 2023 die Anträge ausschließlich digital einzureichen. Nach momentaner Rechtslage wird ab dem 01. Januar 2024 der digitale Bauantrag für alle Bauherren und Antragsteller verpflichtend.

Das Einreichen eines digitalen Bauantrags bietet gegenüber dem bisherigen analogen Antragsverfahren einige Vorteile:
Der Antrag geht nach dem Absenden durch den Antragsteller zeitgleich bei der Unteren Baurechtsbehörde und der Gemeinde ein; zeitraubende Postwege entfallen. Sollten noch Unterlagen nachzureichen sein, kann dies ebenfalls reibungslos über service-bw.de mit dem Online-Prozess „Unterlagen für das Bauvorhaben nachreichen“ erfolgen.

Auch die Träger öffentlicher Belange werden digital zum Antrag gehört und können Ihre Stellungnahmen abgeben. Dadurch werden keine schriftlichen Mehrfertigungen mehr benötigt, die für die Antragsteller zusätzliche Kosten verursachen.

Einzig die Baugenehmigung selbst und die Baufreigabe („roter Punkt“) müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin in Papierform ausgefertigt werden. Dies soll jedoch nach heutigem Stand zeitnah mit einer Gesetzesänderung entfallen, sodass auch die Genehmigungen rechtssicher digital erteilt und zugestellt werden können.

Weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren sowie zu den Vorgaben über die Dateibenennung der Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/bauen-naturschutz/baurecht erhältlich; von hier gibt es auch einen Link zur Startseite des Serviceportals Baden-Württemberg.


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