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Ortenaukreis - Ortenaukreis

30. Jan 2024 - 11:55 Uhr

An Fasnacht: Jugendschutz beachten! - Landratsamt Ortenaukreis gibt leicht verständliches Merkblatt heraus


Mit einem aktuellen Merkblatt macht das Landratsamt Ortenaukreis auf den Jugendschutz bei öffentlichen Fasnachtsveranstaltungen aufmerksam. „Die Einhaltung des Jugendschutzes ist nicht nur für die jungen Menschen selbst wichtig, sondern sollte auch im Interesse der Veranstalter sein. Da es einiges zu beachten gilt, wollen wir den Vereinen und sonstigen Veranstaltern mit dem leicht verständlichen Merkblatt eine Hilfe an die Hand geben“, erklärt die Leiterin des Jugendamts des Ortenaukreises, Melanie Maulbetsch-Heidt.

Das Merkblatt enthält Informationen zu den Regelungen zum Rauchen in der Öffentlichkeit, zum Anbieten von Tabakwaren, zur Abgabe und zum Konsum von alkoholischen Getränken und zur Anwesenheit und Aufsichtspflicht bei öffentlichen Tanzveranstaltungen. Weiter geht es auf den Jugendarbeitsschutz ein: So dürfen Kinder etwa nicht an der Theke oder als Bedienung beschäftigt werden. Für Jugendliche ab 15 Jahren gelten zeitliche Einschränkungen für das Mitarbeiten bei öffentlichen Veranstaltungen.

Fragen zum Jugendschutz beantwortet die Beauftragte für Jugendarbeit/Jugendschutz beim Jugendamt des Ortenaukreises Susanne Ell unter Telefon 0781 805 6323 oder E-Mail an Susanne.Ell@Ortenaukreis.de.

Das Merkblatt steht auf der Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de unter dem Suchwort „Merkblatt Jugendschutz“ zum Download zur Verfügung oder kann beim Jugendamt angefordert werden.


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