Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Damit sollen Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dieser Schritt ist ein wichtiger Abschnitt zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Alttextilien.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist die Getrenntsammlung von Altkleidern bereits seit mehreren Jahren flächendeckend möglich. Es stehen in den Kreisgemeinden an etwa 170 Standorten rund 310 Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler bereit. Alttextilien können aktuell über die Regionalen Abfallzentren in Eschbach und Titisee-Neustadt entsorgt werden. Somit ist die neue Richtlinie im Landkreis bereits umgesetzt und für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung zunächst nichts.
Es gilt: Gut erhaltene Altkleider sind weiterhin über die Altkleider-container zu entsorgen. Darüber hinaus sind gebrauchte Kleidung und Schuhe (paarweise), aber auch Bettwäsche und Tischdecken über die Container abzugeben. Stark beschädigte oder verschmutzte Altkleider und Textilien sind auch weiterhin unbedingt über die Restmülltonne zu entsorgen.
Alle Altkleidercontainer-Standorte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, soweit der Abfallwirtschaft, kurz ALB, bekannt, finden sich im BürgerGIS auf der Internetseite der Abfallwirtschaft unter: www.lkbh.de/alb.
Momentan sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten, wie beispielsweise Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Somit gilt: Qualität kommt vor Quantität. Eine Trennung, wie oben angeben, ist daher dringend einzuhalten, um die Sammel- und Verwertungsbetriebe beim Erzielen einer hohen Verwertungsquote zu unterstützen.
Infobox:
Weitere Informationen im Internet unter www.lkbh.de/alb oder auch telefonisch bei der Abfallberatung unter der Nummer 0761 2187-9707
(Presseinfo: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, 22.01.2025)
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Breisgau-Hochschwarzwald - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
22. Jan 2025 - 12:48 UhrWohin mit den Altkleidern und Alttextilien? - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald informiert über Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 2025

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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