Am Montag, 3. Februar, hat das Gesundheitsamt Meldungen über zwei Masernfälle erhalten. Die betroffenen Personen besuchen eine Bildungseinrichtung in Offenburg. Das Gesundheitsamt ermittelt zurzeit potenzielle Kontaktpersonen.
Für Personen, die vor 1970 geboren oder zweimal gegen Masern geimpft sind oder die Erkrankung nachweislich durchgemacht haben, ist das Risiko einer Ansteckung gering. Aufgrund des seit 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes ist die Immunitätsrate der Personen, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen oder dort tätig sind, gestiegen und das Ansteckungsrisiko somit gesunken.
Personen, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen, sollten auf Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten, die schon einige Tage vor dem charakteristischen Hautausschlag auftreten. Die Inkubationszeit, das heißt die Zeit zwischen der Ansteckung bis zu den ersten Krankheitszeichen beträgt mindestens eine Woche, kann aber bis zu 21 Tage betragen. Im Mittel treten nach 10 bis14 Tagen die ersten Beschwerden auf, der Ausschlag im Allgemeinen nach 14 bis 17 Tagen. Bei einem entsprechenden Verdacht sollte die Arztpraxis vorab telefonisch informiert werden, damit vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können. Auf keinen Fall sollten medizinische Einrichtungen ohne Vorabinformation über den Verdacht aufgesucht werden.
„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Es handelt sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die häufig von Komplikationen begleitet wird. Die häufigsten sind Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfall. Bei etwa einem von 1.000 Fällen kann es zur besonders gefürchteten akuten postinfektiösen Gehirnentzündung kommen. Diese Komplikation führt bei etwa 20-30 % der Betroffenen zu bleibenden Schäden des Nervensystems und bei etwa 10-20 % der Betroffenen endet sie sogar tödlich. Insgesamt sterben in Industrieländern, zu denen auch Deutschland zählt, etwa ein bis drei von 1.000 an Masern erkrankten Menschen“, erläutert Beate Rauscher, Ärztin am Gesundheitsamt Ortenaukreis.
Eine zweifache Masernimpfung verhindert eine Erkrankung zu 98 bis 99 %. Im Allgemeinen wird die Impfung gut vertragen. Mögliche Impfreaktionen, wie zum Beispiel Rötung oder Schwellung an der Injektionsstelle, Fieber und/oder Kopfschmerzen verschwinden nach ein bis zwei Tagen wieder. Auch so genannte Impfmasern sind möglich, also ein wenig ausgeprägter Hautausschlag, der den echten Masern ähnelt, jedoch nicht ansteckend ist. Schwere unerwünschte Wirkungen sind selten bis sehr selten. Das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen ist geringer, als das Risiko für schwere Komplikationen durch eine Infektion mit Masernviren.
„Das Gesundheitsamt rät daher, den Impfpass zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO nachzuholen“, ergänzt Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes.
Hintergrundinfo:
Um einen Schutz für alle aufzubauen, wurde das Masernschutzgesetz verabschiedet. Dieses verpflichtet die Eltern, der Leitung einer Kindertagesstätte, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung bei der Anmeldung nachzuweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geschützt sind. Als Nachweis gilt: einfache Impfung, wenn das Kind mindestens 1 Jahr alt ist und zweifache Impfung ab einem Alter von 2 Jahren. Alternativ ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei dem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder es aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Gleiches gilt für Personen, die in den genannten Einrichtungen eine Tätigkeit aufnehmen, sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen.
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Ortenaukreis - Offenburg
5. Feb 2025 - 08:58 UhrDas Gesundheitsamt informiert: Masernfälle im Ortenaukreis – Gesundheitsamt ermittelt zurzeit potenzielle Kontaktpersonen

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