Seit Anfang Mai gelten bundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe in der Bioabfallverwertung. Damit soll die Qualität des Bioabfalls zu verbessert und der Anteil an Fremdstoffen wie Plastik, Glas oder Metall deutlich zu reduziert werden. Die mit der neuen Verordnung teilweise angekündigten Bußgeldzahlungen haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherung geführt, was noch in die Biotonne darf und was nicht.
Laut der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, darf der Anteil an Fremdstoffen in der Biomasse, die bei der Verwertungsanlage angeliefert wird, höchstens drei Prozent des Gesamtgewichts betragen. Für Kunststoff gilt ein noch strengerer Wert von maximal einem Prozent. Hierzu zählen auch die sogenannten „kompostierbaren“ Biomüllbeutel nach DIN EN 13432. Diese zersetzen sich nicht schnell genug, stören den Verwertungsprozess in der Bioabfallvergärungsanlage und müssen daher aussortiert werden.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist die Nutzung von abbaubaren Biomüllbeuteln derzeit noch nicht verboten, aufgrund der genannten Gründe jedoch nicht empfehlenswert. Die im Vergärungsprozess entstehenden Flüssiggärreste und Komposte werden in der Regel auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Daher ist es besonders wichtig, dass schon der Bioabfall in der Biotonne möglichst frei von Kunststoffen und sonstigen Fremdstoffen ist.
Die ALB bittet darauf zu achten, keine Fremdstoffe über die Biotonne zu entsorgen und auf die Nutzung von Biomüllbeuteln zu verzichten. Stattdessen kann jegliche Form von Papier (Papiertüten vom Bäcker oder Metzger, Biomüll-Papiertüten und Biomüll-Papiersäcke oder Zeitungspapier) verwendet werden. Dieses lässt sich im Verfahrensprozess problemlos verarbeiten und hat einen positiven Nebeneffekt: Es verringert den Wassergehalt der Bioabfälle und verhindert das Entstehen übler Gerüche im Sommer und das Festfrieren der Bioabfälle im Winter. Somit kann Bioabfall umweltfreundlich verwertet werden.
Die Biotonnen werden, wie bisher auch, durch die Müllwerker stichprobenweise kontrolliert und bei fehlerhafter Befüllung markiert und für eine notwendige Nachsortierung stehen gelassen.
Infobox:
Das darf in die Biotonne:
Küchenabfälle wie:
- Fleisch-, Fischabfälle
- Gemüseabfälle
- Kaffee-, Teereste
- Knochen
- Eier-, Nussschalen
- Obstabfälle
- Speisereste roh/gekocht
- verdorbene Lebensmittel
- Zitrusfrüchte
Gartenabfälle wie:
- Blätter, Laub
- Heckenschnitt
- Pflanzenreste, Unkraut
- Rasenschnitt
Sonstiges wie:
- Blumen
- Haare
- kranke Pflanzen
- Eierkartons und Gemüseschalen aus Pappe,
- Küchenkrepp zum Auffangen von Flüssigkeiten
Das darf nicht in die Biotonne:
- Asche
- Bau und Möbelholz
- Kehricht
- Korken
- Windeln
- Zigarettenfilter
Die Liste ist nicht abschließend und zählt lediglich beispielhafte Abfälle auf.
(Presseinfo: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, 14.05.2025)
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Breisgau-Hochschwarzwald - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
14. Mai 2025 - 13:03 UhrBundesweit strengere Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall - Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald informiert über die aktuellen Regelungen

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
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