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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

8. Jul 2025 - 16:04 Uhr

Landratsamt Lörrach informiert über Pflichtumtausch für Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 - Frist endet am 19. Januar 2026

Landratsamt Lörrach
Landratsamt Lörrach

Der bundesweite Pflichtumtausch in den einheitlichen und fälschungssicheren EU-Kartenführerschein geht in die zweite Runde: Nach den Papierdokumenten sind nun Führerscheine im Scheckkartenformat an der Reihe, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Diese müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.

Bei starkem Andrang kann die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung – idealerweise mehrere Monate vor Fristende. Der Antrag kann entweder online vorbereitet oder persönlich gestellt werden.

Der online ausfüllbare Antrag wird ausgedruckt und unterschrieben samt Kopien des Ausweises und des Führerscheins sowie einem biometrischen Passfoto an die Führerscheinstelle geschickt.

Für die persönliche Antragstellung sind Termine buchbar unter www.loerrach-landkreis.de/termin-führerschein .

Alternativ können Bürgerinnen und Bürger den Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, sofern sich der Wohnort in einer dieser Gemeinden befindet: Bad Bellingen, GVV Binzen, Efringen-Kirchen, Grenzach-Wyhlen, Kandern, Kleines Wiesental, Maulburg, Schliengen, Schönau im Schwarzwald, Steinen, Todtnau und Zell im Wiesental.

Bei persönlicher Vorsprache oder Antragstellung bei der Gemeinde ist die Gebühr in Höhe von 26,50 Euro direkt vor Ort zu entrichten. Erfolgt die Antragstellung per Post, wird die Rechnung schriftlich zugesandt. Sobald der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden unter www.loerrach-landkreis.de/eu-fuehrerschein.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 08.07.2025)

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