Ab dem 1. Januar 2026 werden im Ortenaukreis die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die bisher auf zwei unterschiedliche Rechtskreise verteilt waren, im Jugendamt gebündelt. Darüber wurde am Dienstag im Sozial- und Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises informiert. Demnach werden Hilfen für junge Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung künftig aus einer Hand gewährt. Die organisatorische Zusammenführung betrifft die Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ziel ist es, für Familien und Betroffene eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, Zuständigkeitsfragen zu vermeiden und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung zu vereinfachen.
Nach § 35a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit beeinträchtigt ist. Seit 2013 besteht beim Jugendamt ein spezialisierter Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Parallel ist das Amt für Soziales und Versorgung bei Kindern und Jugendlichen für Eingliederungshilfen nach dem SGB IX zuständig, bei körperlicher und geistiger Behinderung. Mit der Zusammenführung beider Bereiche im Jugendamt soll nun eine einheitliche Betreuung sichergestellt werden – unabhängig von der Art der Beeinträchtigung.
Im Zuge der Umstrukturierung wechseln rund 570 Fälle vom Amt für Soziales und Versorgung in das Jugendamt. Zur Sicherstellung der fachlichen Kontinuität werden erfahrene Mitarbeitende aus dem Amt für Soziales und Versorgung in das Jugendamt übernommen. Bereits seit 2024 werden die internen Abläufe in einem breit angelegten Organisationsprozess angepasst, um ein einheitliches Vorgehen für alle Kinder- und Jugendfälle zu entwickeln.
„Durch die Bündelung der Aufgaben können wir die Unterstützung für junge Menschen mit Eingliederungshilfebedarf im Ortenaukreis deutlich verbessern“, betont Sozialdezernent Heiko Faller. „Die organisatorische Zusammenführung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven, ganzheitlichen Jugendhilfe, bei der die Bedürfnisse der jungen Menschen im Mittelpunkt stehen.“
Mit der neuen Struktur entsteht eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen aus beiden Rechtskreisen – SGB VIII und SGB IX – umfasst. Durch die organisatorische Zusammenlegung werden Schnittstellenprobleme abgebaut und Verfahren vereinfacht. Für die betroffenen Familien bedeutet das: eine einzige zuständige Stelle, weniger Bürokratie und eine spürbare Entlastung.
(Presseinfo: Landratsamt Ortenaukreis, 05.11.2025)
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5. Nov 2025 - 15:53 UhrOrtenaukreis bereitet Zusammenführung im Jugendamt zum 1. Januar 2026 vor - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche künftig aus einer Hand

Landratsamt Ortenaukreis
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