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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

28. Nov 2025 - 15:56 Uhr

Ab sofort: Landkreis Lörrach erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Rebkrankheit Flavescence dorée - Maßnahmen gelten in abgegrenztem Gebiet - Neue Befallsgebiete der Amerikanischen Rebzikade

Ab sofort: Landkreis Lörrach erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Rebkrankheit Flavescence dorée.
Rebzikade. 

Foto: Landratsamt Lörrach - Olaf Zimmermann/LTZ Augustenberg
Ab sofort: Landkreis Lörrach erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Rebkrankheit Flavescence dorée.
Rebzikade.

Foto: Landratsamt Lörrach - Olaf Zimmermann/LTZ Augustenberg
Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg hat an drei Standorten in Baden-Württemberg erstmals die Rebkrankheit Grapevine flavescence dorée phytoplasma, auch Goldgelbe Vergilbung genannt, nachgewiesen. Ein Befund betrifft eine Rebfläche im Landkreis Lörrach. Die Krankheit zählt zu den Unionsquarantäneschädlingen und kann erhebliche wirtschaftliche Schäden im Weinbau verursachen. Das Landratsamt Lörrach hat deshalb mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine Verbreitung der Krankheit sowie ihres Überträgers, der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus), zu verhindern.

Die Flavescence dorée wird von der Amerikanischen Rebzikade von Rebe zu Rebe übertragen. Im vergangenen Jahr hatte das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg die Rebzikade im Markgräflerland und damit erstmals in Deutschland nachgewiesen. „Das gemeinsame Auftreten der Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung macht gezielte Bekämpfungsmaßnahmen und deren strikte Einhaltung in den betroffenen Gebieten unbedingt erforderlich“, betont Liv Jacuk, Sachgebietsleiterin Pflanzenbau, Hauswirtschaft & Ernährung beim Landratsamt Lörrrach.

Zur Eindämmung des Befalls weist das Landratsamt ein abgegrenztes Gebiet mit einer Befalls- und einer Pufferzone um den Fundort der Flavescence dorée aus. Innerhalb dieser Zonen gelten verbindliche Maßnahmen, die auf den Vorgaben der EU-Verordnungen (EU) 2016/2031 und 2019/2072 sowie den nationalen Pflanzenschutzgesetzen beruhen. Dazu zählt unter anderem die verpflichtende Bekämpfung der Rebzikade mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die verpflichtende Rodung verwilderter oder nicht gepflegter Reben, besondere Auflagen für das Verbringen und die Heißwasserbehandlung von Rebenpflanzgut, Pflicht zur Kontrolle der Reben auf Krankheitssymptome und Meldung bei Verdacht. Wichtig ist insbesondere jetzt darauf zu achten, dass Böschungen sowie aufgelassene Rebflächen (Drieschen), die häufig von wilden Reben überwuchert sind, rechtzeitig gemulcht oder gerodet werden. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Pflege- und Bewirtschaftungszustand der Flächen sichergestellt werden und eine Eindämmung der Rebzikade gelingen.

Bereits seit Januar 2025 (aktualisiert im August 2025) gilt im Landkreis Lörrach eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Reblaus und der Amerikanischen Rebzikade an verwilderten Reben in den örtlichen Weinbaugemeinden. Diese Maßnahmen bilden die Grundlage für eine konsequente Kontrolle der Rebzikade.

Amerikanische Rebzikade breitet sich weiter aus:
Nach neuen Funden des Weinbauschädlings sind nun auch die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Rümmingen und Schallbach betroffen. Die Allgemeinverfügung zur Amerikanischen Rebzikade wurde daher nochmals aktualisiert. Auch für die neu aufgenommenen Gemeinden gilt: Besitzerinnen und Besitzer von Weinbergflächen sowie von verwilderten oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind aufgerufen, die verbindlichen Maßnahmen zum Schutz des Weinbaus und zur Eindämmung des Schädlings umzusetzen.

Hintergrund zur Rebkrankheit Grapevine flavescence dorée phytoplasma:
Befallene Weinreben bilden je nach Rebsorte zunächst vergilbte oder vorzeitig rot verfärbte Blätter aus, die sich nach innen einrollen. Die Fruchtentwicklung ist gestört, was zu einem verringerten Ertrag, dem Eintrocknen der Beeren und einem bitteren Geschmack führen kann. Erkrankte Rebstöcke sind nicht mehr für die Weinproduktion geeignet und sterben häufig vorzeitig ab. Der Erreger wird ausschließlich durch die Rebzikade übertragen, eingeschleppt werden kann er auch durch infiziertes Pflanzgut. Für den Menschen ist Flavescence dorée ungefährlich.

Weitere Informationen:
Beide Allgemeinverfügungen, die Karten zu den betroffenen Gebieten sowie weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beim Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz einsehbar. Weitere Informationen zu den Schädlingen sind unter www.loerrach-landkreis.de/rebschutz verfügbar.

Bei Rückfragen stehen der zuständige Weinbauberater Joscha Mattmüller (01622-550679, joscha.mattmueller@lkbh.de) , Niklas Samuel vom Weinbauinstitut (0761 40165-0, poststelle@wbi.bwl.de), Norbert Heller von der Anerkennungsstelle für Rebenpflanzgut (0761/208 – 0, abteilung3@rpf.bwl.de) sowie Liv Jacuk vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts Lörrach (07621 410-4440, landwirtschaft-naturschutz@loerrach-landkreis.de) zur Verfügung.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 28.11.2025)

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